Ludwigsburg. Am Donnerstagabend, dem 20. März 2025, ereignete sich gegen 20:00 Uhr auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg ein schwerer Verkehrsunfall, der zwei jungen Frauen das Leben kostete.

Erste Meldungen der Behörden deuten darauf hin, dass möglicherweise zwei Fahrzeuge in ein illegales Rennen verwickelt waren, als sie mit mutmaßlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung der Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Süd fuhren.

Im Verlauf des Geschehens kam es zu einem Zusammenstoß mit einem dritten Fahrzeug, das aus einer Tankstelle auf die Schwieberdinger Straße einbog. In diesem Fahrzeug befanden sich die beiden jungen Frauen. Der Aufprall war so heftig, dass das Auto der Frauen von der Fahrbahn abgewiesen und zwischen zwei Bäumen eingeklemmt wurde. Die Insassinnen erlitten durch den Vorfall schwerste Verletzungen und verstarben noch an der Unfallstelle.

Zweiter Fahrer flüchtig

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der Fahrer des Fahrzeugs, das mit dem Wagen der beiden Frauen kollidierte, vorläufig festgenommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt, während die genauen Umstände des Unglücks weiter untersucht werden. Der Fahrer des potenziell am Rennen beteiligten Fahrzeugs ist nach dem Vorfall geflüchtet.

Todesopfer bei illegalem Straßenrennen in Ludwigsburg: Ermittlungen laufen weiterhin

Die Verkehrspolizei Ludwigsburg hat die Ermittlungen zur Klärung der Unfallursache aufgenommen und ein Gutachten angeordnet, welches weitere Aufschluss über die Geschehnisse geben soll.
Der tragische Vorfall wirft erneut Fragen zu den Risiken illegaler Straßenrennen auf und soll als mahnendes Beispiel dienen.

Ein Gedanke zu „Ludwigsburg: Zwei Todesopfer durch möglicherweise illegales Straßenrennen“
  1. Habe nichts übrig für solche Adrenalin – Junkies. LEBEN ist unser höchstes Gut. Bin selbst kein potenziell langsamer Autofahrer. Dennoch gilt es im Verkehr keinen zu nötigen, zu behindern und dergleichen. Will es mir gar nicht erst vorstellen, wenn dies einem meiner Kinder passiert wäre. Hier gehört ein Urteil wegen Mordes gesprochen da alleine der Vorsatz zum Rasen dies bewusst einschließt.
    Den Angehörigen kann ich nicht mal ein Wort de Trostes geben da mir die Worte dafür fehlen

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