Bei einer gemeinsamen Aktion zur Kontrolle des Jugendschutzes wurden in Ellwangen 15 Verstöße gegen die Altersvorschriften festgestellt.

Dirk Meyer (kai)

Am Dienstag, den 16. Dezember 2025, führten die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Ellwangen zusammen mit vier Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren Testkäufe in verschiedenen Verkaufsstellen durch.

Ziel der Aktion war die Überprüfung der Einhaltung der Jugendschutzvorschriften, insbesondere die Vermeidung des Verkaufs von alkoholischen Getränken und nikotinhaltigen Produkten an Minderjährige.

24 Verkaufsstellen kontrolliert

Insgesamt wurden 24 Verkaufsstellen im Revierbereich Ellwangen kontrolliert, darunter Lebensmittelgeschäfte, Kioske, Getränkehandlungen und Tankstellen. Während der Aktion sollten die Jugendlichen alkoholische Getränke sowie nikotinhaltige Produkte wie Zigaretten und E-Zigaretten erwerben, um zu überprüfen, ob Verkäufer die gesetzlichen Altersvorgaben einhalten.

Verstöße gegen den Jugendschutz

In 15 Fällen wurden die Jugendlichen trotz der Altersbeschränkungen mit alkoholischen Getränken (11 Fälle) und nikotinhaltigen Erzeugnissen (4 Fälle) beliefert. Dies geschah trotz der Tatsache, dass viele Verkaufsstellen mittlerweile mit Warnhinweisen an den Kassen arbeiten, die das Verkaufspersonal an die Altersgrenzen erinnern sollen. Die Feststellungen zeigen, dass in vielen Fällen die Vorschriften zum Jugendschutz nach wie vor missachtet wurden.

Konsequenzen und Rückmeldungen

Nach Abschluss der Testkäufe wurden die betroffenen Verkaufsstellen über die durchgeführten Kontrollen und die Verstöße informiert. Neun der kontrollierten Geschäfte verhielten sich korrekt und wurden dafür gelobt. Gegen die Verantwortlichen der 15 Verkaufsstellen, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die polizeilichen Maßnahmen stießen teils auf positives Feedback seitens der Kunden, die die Bemühungen der Polizei zur Sicherstellung des Jugendschutzes unterstützten. Es kam zu mehreren Gesprächen zwischen Bürgern und den eingesetzten Polizeibeamten, in denen die Umsetzung des Jugendschutzes positiv hervorgehoben wurde.

Weitere Informationen

Weitere Details zum Thema Jugendschutz können auf dem Internetportal des Bundesfamilienministeriums abgerufen werden: Jugendschutz aktiv.

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