Alle vier Angeklagten müssen für die Tat einige Jahre ins Gefängnis
Vor gut einem Jahr war am Mettinger Bahnhof mit scharfer Munition geschossen worden. Nach langwierigen Ermittlungen hatte man vier Täter ausfindig gemacht.
Von Alexander Kappen
Esslingen-Mettingen. Vor dem Stuttgarter Landgericht mussten sich die vier Angeklagten im Alter von 20 bis 21 Jahren verantworten. Dreimal Erwachsenenrecht und einmal Jugendstrafrecht wurden angewandt. Denn im Alter von 18-20 Jahren da muss das Gericht nach eigenem Ermessen entscheiden ob jemand noch Jugendlicher ist oder Erwachsener.
Der Hauptangeklagte wurde wegen versuchtem Totschlag und unerlaubtem Waffenbesitz zu 7 Jahren und 9 Monaten Knast verurteilt. Er habe die drei Mittäter zur Schießerei angestiftet so die dritte Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Seine Verteidiger hatten auf Notwehr plädiert.
Zwei Mittäter hatten nicht geschossen, aber den Opfern den Fluchtweg versperrt. Sie müssen für vier Jahre ins Gefängnis. Der vierte Täter wurde zu drei Jahren Jugendknast verurteilt. Das Gericht war sich sicher dass die Schießerei eine Fortführung von Rivalisierungen zwischen zwei Gruppen war sprich Bandenkämpfe.
Der Hauptangeklagte war von einem Mitglied der anderen Gang angegriffen worden. Daraufhin wollte er Vergeltung und überredete die anderen drei Angeklagten zur Schießerei am Mettinger Bahnhof.