Im Rahmen internationaler polizeilicher Zusammenarbeit geriet ein Mann aus dem Landkreis Schwäbisch Hall wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften ins Visier der Kriminalpolizei.

Über die Staatsanwaltschaft Heilbronn – Zweigstelle Schwäbisch Hall wurde in der Folge beim zuständigen Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss bei dem Tatverdächtigen erwirkt und Ende Mai 2021 vollstreckt.

Bei der kriminalpolizeilichen Auswertung der dort sichergestellten Datenträger erhärtete sich der Tatverdacht gegen den Mann. Im Rahmen der polizeilichen Gefahrenprognose wurde bekannt, dass der Tatverdächtige sowohl beruflich als auch durch ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Verein Kontakte zu Kindern und Jugendlichen hatte.

Der Kriminalpolizei liegen jedoch bisher keine Anhaltspunkte vor, dass in Ausübung dieser Tätigkeiten Kinder oder Jugendliche Opfer von Sexualstraftaten wurden.

Sowohl der Verein als auch der Arbeitgeber wurden von der Polizei informiert, um etwaige weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Die Ermittlungen dauern noch an.

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