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Insbesondere im Spätsommer und Herbst herrscht in der Landwirtschaft Hochkonjunktur. Für andere Verkehrsteilnehmer können Traktoren und Mähdrescher zu einem echten Ärgernis werden, das man allerdings in den meisten Fällen mithilfe einer gewissen Langmut tolerieren kann.

Doch eine durch den landwirtschaftlichen Verkehr verschmutzte Straße kann sogar lebensgefährlich werden: Sobald es auf den Schmutz regnet oder dieser sogar überfriert, verwandelt sich die Straße in eine Rutschbahn. Wer ist dafür verantwortlich, dass die Straße rasch wieder gesäubert wird?

Eine verschmutzte Straße muss in der Regel nicht durch die Polizei oder die Straßenmeisterei gesäubert werden

Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass derjenige, der durch landwirtschaftliche Arbeiten die Straße verunreinigt, auch für die Reinigung dieser verantwortlich ist. Das kann sowohl auf einen Landwirt als auch auf einen Lohnunternehmer zutreffen.

Obwohl es nicht die Absicht der Landwirte ist, die Straße zu verschmutzen, kann es passieren, dass Ernterückstände, Erde und Schmutz auf der Straße landen. Denn all dies kann den Reifen von Traktoren, Lastwagen und Mähdreschern anhaften und auf der Straße wieder abgetragen werden.

Nach geltendem Recht müssen Landwirte und Lohnunternehmer Straßen, die sie selbst verschmutzt haben, schnellstmöglich reinigen.

Der gesetzliche Hintergrund ist in § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt: Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegenzulassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.

Welche Geräte eignen sich zur Reinigung der Straße?

Es liegt auf der Hand, dass die meisten Landwirte oder landwirtschaftlichen Lohnunternehmer nicht über die Ausstattung einer Straßenmeisterei verfügen. Dieser Umstand befreit jedoch nicht von der Pflicht, die verschmutzte Straße zu reinigen. Allerdings bieten Firmen entsprechende Wegepflegegeräte zum Anbau an Traktoren an, wie bspw. Bankettfräsen oder Wegefräsen.

Andere werden vorn an das landwirtschaftliche Gerät angebaut. Dabei handelt es sich vor allem um Bürstensysteme, die den auf der Straße befindlichen Schmutz mechanisch abtragen. Diese Gerätschaften eignen sich darüber hinaus auch für die Laubentsorgung und teilweise auch zur Wildkrautbeseitigung. Die Anschaffung lohnt sich also in mehrfacher Hinsicht, denn nach der Ernte kann man auf diese Weise auch den Hof und die Zufahrt vom Schmutz befreien.

Landwirte müssen Schilder aufstellen, um verschmutzte Straßen abzusichern

Jeder Landwirt weiß, dass es während der Ernte nahezu unmöglich ist, die Straße nach jeder Fuhre, die das Feld verlässt, zu reinigen.

Es ist daher wichtig, die Gefahrenstelle durch Schilder zu kennzeichnen. Landwirte und Lohnunternehmer, die Straßenreinigungsarbeiten durchführen, sind dazu sogar verpflichtet. Die Polizei ist berechtigt, die Arbeiten sofort zu untersagen, wenn dies nicht der Fall ist.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollte man sich beim zuständigen Straßenverkehrsamt erkundigen, ob man für die Aufstellung von Schildern eine Genehmigung benötigt und ob dafür eine Gebühr zu entrichten ist. Es ist erfreulich zu wissen, dass manche Gemeinden bei Bedarf Gefahrenschilder verleihen.

Diese Gefahrenzeichen müssen Landwirte aufstellen

Der Landwirt sollte vor Beginn der Erntearbeiten das Verkehrszeichen 101 „Gefahrenstelle“ aufstellen. Das Zusatzzeichen 1007-35 „verschmutzte Fahrbahn“ ist dabei empfehlenswert. Die Schilder werden in einem Abstand von 150 bis 250 m vor der Feldeinfahrt aufgestellt. Alternativ kann man das Zeichen 114 „Schleuder- oder Rutschgefahr“ verwenden. Die Schilder können online bei Verkehrsschildanbietern bestellt werden, die Kosten liegen insgesamt im niedrigen dreistelligen Bereich.

Bei Unfällen ist der Landwirt oder der Lohnunternehmer verantwortlich. Die Verschmutzung der Straße sollte so schnell wie möglich beseitigt werden, da bei Unfällen, die mit verunreinigten Straßen zusammenhängen, Landwirt und Lohnunternehmer in vollem Umfang haften. Wenn sich niemand um die Reinigung der Straße kümmert, können die Straßenreinigungsdienste der Gemeinden, Kommunen beziehungsweise Städte die Kosten an den Verursacher der Verschmutzung weitergeben. Ferner kann eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 1.000 € verhängt werden.

Landwirt oder Lohnunternehmer: Wer muss die Straße sauber machen?

Der Verursacher muss die Verschmutzung beseitigen. Wenn also ein Lohnunternehmer bei seinen Erntearbeiten die Straße beschmutzt, ist er dafür verantwortlich. Jedoch kann er die Reinigungspflicht auf den Kunden übertragen, z. B. auf den Landwirt. Es ist daher ratsam, vorab zu klären, wer die Straßenreinigung übernimmt.

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