Fast genau ein Jahr ist es her, dass ein unbekannter Bankräuber am Nachmittag des 24. Februar 2022 die Filiale der Kreissparkasse Reutlingen in der Gustav-Groß-Straße überfallen hat. Trotz der umfangreichen Ermittlungen des Kriminalkommissariats Reutlingen und einer breiten Öffentlichkeitsfahndung konnte der Täter bislang nicht gefasst werden.

Aktenzeichen XY… ungelöst

Nun wird der Fall am Mittwoch, 15. Februar 2023, um 20.15 Uhr, im ZDF in der Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ präsentiert.

Das Team um Moderator Rudi Cerne hat das Verbrechen in enger Zusammenarbeit mit dem Kriminalkommissariat Reutlingen in einem Filmbeitrag aufgearbeitet. Von der Ausstrahlung erhoffen sich die Ermittler neue Hinweise, die zur Aufklärung der Tat beitragen können.

Wie bereits berichtet, hatte der Unbekannte gegen 14.30 Uhr die Filiale der Kreissparkasse betreten und von einer Beschäftigten unter Vorhalt einer Pistole Geld gefordert.

Mit einem mittleren, fünfstelligen Geldbetrag war er zu Fuß in Richtung Sonnenstraße geflüchtet, von wo er zuvor auch gekommen war.

Lichtbilder des Tatverdächtigen und ab dem 14.02.2023 auch Videosequenzen, auf denen die Gestalt und der Gang des Unbekannten zu erkennen sind, sind im Fahndungsportal der Polizei Baden-Württemberg eingestellt und können dort unter

https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/reutlingen-raubueberfall/

abgerufen werden.

Beamtinnen und Beamte des Kriminalkommissariats Reutlingen nehmen am Sendetag unter 07121/942-4004 eingehende Hinweise entgegen. Auch später können sich Zeugen jederzeit melden – dann unter der Rufnummer 07121/942-3333 beim Polizeirevier Reutlingen, das rund um die Uhr besetzt ist, oder auch per E-Mail.

Für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung der Täter führen, wurde von Seiten der Bank eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.

Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Wahrnehmung präventivpolizeilicher Aufgaben oder die Verfolgung von Straftaten gehört. Über die Zuerkennung und Verteilung entscheidet der Auslobende unter Ausschluss des Rechtsweges. (ak)

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