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Ein neues Jahr bringt in der Regel auch neue Gesetze und Verordnungen mit sich. Denn der 1. Januar ist ein beliebter Stichtag für das Inkrafttreten eben jener Erlasse. Auch für den Einzelhandel tritt Anfang 2023 mit dem Auslaufen der Übergangspflicht die neue Kassensicherungsverordnung vollends in Kraft. Das bedeutet, dass die viel besprochene Registrierungspflicht für elektronische Kassen eine technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, verbindlich vorschreibt. Was sich für den Einzelhandel ändert und was es mit TSE genau auf sich hat, erklären wir im Folgenden.

Mehr Sicherheit und weniger Manipulation dank TSE

Die Digitalisierung macht auch vor dem Kassensystem nicht halt. Die bereits 2020 erlassene, neue Kassensicherungs-Verordnung legt fest, dass alle Kassensysteme, ob Einzelhandel- oder Gastronomie, eine sogenannte TSE, also eine technische Sicherheits-Einrichtung, aufweisen müssen. Davon versprechen sich die Behörden unter anderem bessere Kontrollbedingungen, um Manipulationen zu vermeiden. Neben der TSE, die als zentraler Bestandteil der neuen Verordnung gilt, gehören auch eine Kassenmelde- sowie eine Belegausgabe-Pflicht zum Umfang der KassenSichV. Vor allem letztere Auflage sorgte bei Verabschiedung für ein enormes mediales Echo.

Was ist eine technische Sicherheitseinrichtung?

Die technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, ist ein digitales Kontroll-System, welches die Manipulation digitaler Kassenbestände verhindern soll. Der Ablauf der Datenkontrolle- und Sicherung liegt in der Hand des BSI. Dementsprechend muss das TSE aus drei Teilen bestehen.

  1. Das Sicherheitsmodul protokolliert und sichert alle Eingaben in Echtzeit. Dies erfolgt mit einer Secure Module Application (SMA) sowie einem Crypto Service Provider (CSP).
  2. Die Daten müssen nach gesetzlichen Vorgaben für zehn Jahre gespeichert werden. Jede TSE besitzt ein entsprechendes Speichermedium.
  3. Eine genormte Schnittstelle soll den reibungslosen Austausch der Daten zwischen Nutzer und zuständiger Finanzbehörde gewährleisten.

Darüber hinaus müssen alle Kassensystem mit TSE offiziell zertifiziert sein. Damit wird gewährleistet, dass alle Vorgaben des BSI vollständig umgesetzt werden. An dieser Stelle soll noch einmal betont werden, dass lediglich das TSE, nicht aber das gesamte Kassensystem lizenziert werden muss.

Diese Möglichkeiten bestehen für Händler und Unternehmen

Am 31.12.2022 ist also die Übergangsfrist ausgelaufen. So mussten nach der KassenSichV 2020 seit Ende März 2021 alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein. Die klassische Registrierkasse, welche zwar GoBD-konform, allerdings nicht technisch umrüstbar war, darf seit Januar 2023 ebenfalls nicht mehr genutzt werden. Stattdessen können Händler und Unternehmen auf PC-Kassen mit TSE, Browser- bzw. App-Kassen mit Drucker und TSE oder eine Cloud Kasse mit TSE setzen. Vor allem die Cloud-Variante verspricht hier insofern Vorteile, als dass sie von überall auf die Daten zugreifen können und somit auch den Umgang mit dem Finanzamt erleichtern. Bei der TSE mit der Hardware-Variante, werden die Daten auf einem externen Speichermedium gesichert.

Was passiert bei Missachtung?

Seitdem die neue KassenSichV verabschiedet wurde, sind fast zwei Jahre vergangen. Verpflichtend wurden die Kassen mit TSE im März 2021. Bis Ende 2022 bestand die bereits erwähnte Übergangsfrist. Seitdem müssen restlos alle Kassen mit TSE ausgestattet sein. Die Missachtung dieser Auflagen kann zu einer Geldstrafe von bis zu 25.000 € sowie einer Steuerprüfung inklusive Nachzahlungen führen.

Kassensystem mit TSE sind für viele Gewerbetreibende sicher zunächst eine Umstellung, allerdings bieten die neuen Systeme auch diverse Vorteile.

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