Künftig hat ein 16-Jähriger wieder mehr Zeit, über sein Fehlverhalten nachzudenken. Er wird künftig wieder zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sein. Die Polizei hat am Freitagabend seinen Roller beschlagnahmt.

Bei der Kontrolle waren technische Veränderungen festgestellt worden. Bei der Prüfung fuhr der Roller satte 90 km/h, obwohl er nur für 25 km/h zugelassen ist. Damit verwirklicht der Jugendliche gleich mehrere Straftatbestände wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Zulassung, Fahren ohne Versicherungsschutz. Wie sich das auf den künftigen Erwerb eines Führerscheins auswirken wird, entscheidet die Führerscheinstelle.

Insgesamt ist die bisherige Rentabilität durch Zeitgewinn oder Ansehen bei Kumpels durch den Gang zu Behörden, Fahrrad fahren und mögliche Kosten für Strafen und den technischen Rückbau regelrecht pulverisiert worden. (pol/fm)

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