Esslingen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen haben nach einem ungewöhnlichen Vorfall am frühen Donnerstagmorgen in einem Esslinger Wohnhaus im Stadtteil Kennenburg Ermittlungen gegen einen 42-jährigen afghanischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls, des Hausfriedensbruch, und der Körperverletzung eingeleitet.

Der bereits seit längerer Zeit im Umfeld der Familie wohnhafte 42-Jährige war mittels eines entwendeten Schlüssels gegen vier Uhr in das Wohnhaus einer Familie eingedrungen und hatte sich unmittelbar in das Zimmer der 14-jährigen Tochter begeben.

Als das Mädchen aufwachte und um Hilfe schrie, wurde der Vater auf das Geschehen aufmerksam. Nach einer Rangelei konnte er den 42-Jährigen überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, die ihn vorläufig festnahm.

Bei der Auseinandersetzung wurde niemand verletzt.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist es zu keinen sexuellen Übergriffen oder körperlichem Kontakt seitens des Beschuldigten gekommen. Das genaue Motiv ist noch unklar.

Eigenen Angaben zufolge fühlte sich der Beschuldigte allein und suchte Kontakt zu der Familie. Er räumte ein, bereits einmal im Gebäude der Familie gewesen zu sein und dort auch Alkoholika und den Hausschlüssel entwendet zu haben.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt und ist zwischenzeitlich in einem anderen Stadtteil untergebracht. (pol/tm)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von rein technischen Cookies zu. Wir verwenden keine Marketing- oder Analyse Cookies. Wir interessieren uns nämlich nicht für dein Surfverhalten. Andere hingegen schon. Deswegen werden iframes, eingebettete Videos und Scripte nicht angezeigt, solange du nicht auf "Akzeptieren" drückst. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen