Die Landeshauptstadt Stuttgart führt eine neue Förderrichtlinie ein und unterstützt private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Entfernung illegaler Graffiti. Je nach Maßnahme werden Zuschüsse bis zu 3.500 Euro gewährt. Die Regelung tritt am 17. Juli 2026 in Kraft.
Dirk Meyer (kai)
Illegale Graffiti verursachen jedes Jahr erhebliche Schäden an Fassaden und baulichen Anlagen. Mit der neuen Förderrichtlinie setzt die Stadt ein deutliches Zeichen für ein sauberes und attraktives Stadtbild. Ziel ist es, die schnelle Entfernung von Graffiti zu erleichtern, das Stadtbild nachhaltig aufzuwerten und private Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell zu entlasten. Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper betont, dass illegale Graffiti nicht nur das Erscheinungsbild der Stadt beeinträchtigen, sondern für Eigentümerinnen und Eigentümer oft erhebliche Kosten verursachen. Mit der neuen Förderung soll ein Anreiz geschaffen werden, Verunreinigungen schnell zu beseitigen und gleichzeitig das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ein gepflegtes Stadtbild zu unterstützen. Saubere und attraktive Straßenräume stärken das Sicherheitsgefühl und die Lebensqualität in der Stadt.
Prävention und Kriminalprävention gehen Hand in Hand
Polizeipräsident Markus Eisenbraun begrüßt die Förderung als wirksamen Baustein der Kriminalprävention. Illegale Graffiti seien keine Bagatelle, sondern eine Sachbeschädigung, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtige. Wo Schmierereien schnell wieder verschwinden, signalisiere dies gemeinsam: Rechtsfreie Räume werden nicht geduldet, Sachbeschädigungen werden nicht hingenommen. Die schnelle Beseitigung trägt daher wesentlich dazu bei, das Sicherheitsempfinden in der Stadt zu stärken.
Breites Spektrum an förderfähigen Maßnahmen
Die Förderrichtlinie umfasst verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung oder Überdeckung illegaler Graffiti sowie vorbeugende Ansätze. Zuschussfähig sind die professionelle Entfernung durch Fachfirmen, die künstlerische Neugestaltung durch professionelle Künstlerinnen und Künstler, die Übermalung in Eigenleistung sowie die Anpflanzung von Rankengewächsen als gestalterische und präventive Maßnahme. Auch Schutzschichten, die eine spätere Reinigung erleichtern, können berücksichtigt werden.
Attraktive Zuschusshöhen für verschiedene Ansätze
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und differenziert nach Maßnahmentyp. Professionelle Graffitientfernung wird mit 75 Prozent der Kosten gefördert, maximal 3.500 Euro. Künstlerische Umgestaltung oder Verschönerung wird ebenfalls mit 75 Prozent gefördert, maximal 3.500 Euro. Für die Übermalung in Eigenleistung werden 100 Prozent der Materialkosten übernommen, maximal 500 Euro. Die Anpflanzung von Rankengewächsen wird mit 75 Prozent der Kosten gefördert, maximal 1.500 Euro. Die Förderung kann einmal jährlich pro Grundstück beantragt werden.
Voraussetzungen und Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer privater Gebäude und Anlagen, Erbbauberechtigte sowie bevollmächtigte Vertretungen. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Erstattung einer Strafanzeige beziehungsweise die Stellung eines Strafantrags wegen Sachbeschädigung. Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst begonnen werden, nachdem die Stadt über den Förderantrag entschieden hat oder eine Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs. Zuständig für die Bewilligung ist die Stabsstelle Sicherheitspartnerschaft in der Kommunalen Kriminalprävention beim Referat Sicherheit, Ordnung und Sport. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer können die Förderung über www.stuttgart.de/graffiti beantragen.
