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In Baden-Württemberg wurden im vergangenen Jahr 42 Tiere in neun Fällen aus illegalem Handel, illegalen Transporten oder illegalen Zuchten sichergestellt. Damit gehört das Bundesland neben Bayern und Nordrhein-Westfalen zu den Schwerpunktregionen des illegalen Welpenhandels in Deutschland, wie aus einer Erhebung der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN hervorgeht.

Dirk Meyer (kai)

Bundesweit registrierte die Organisation 2025 insgesamt 737 Hunde und Katzen aus 81 Fällen, darunter 631 Hunde und 106 Katzen. Die Bilanz basiert auf Medienberichten, Meldungen über ein spezielles Meldetool sowie Fällen, in denen die Organisation selbst eingeschritten ist.

Viele der sichergestellten Welpen waren zu jung, krank oder unzureichend geimpft. Die dokumentierten Fälle dürften nach Einschätzung von Tierschützern nur einen Bruchteil des tatsächlichen Ausmaßes darstellen.

Baden-Württemberg als Ziel- und Transitregion

Mit 42 sichergestellten Tieren positioniert sich Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich auf dem dritten Platz der am stärksten betroffenen Bundesländer. Nur Bayern mit 183 Tieren in 33 Fällen und Nordrhein-Westfalen mit 148 Tieren in zehn Fällen verzeichneten höhere Zahlen. Die geografische Lage Baden-Württembergs macht das Bundesland für kriminelle Händler attraktiv:

Die Nähe zur Schweiz und zu Frankreich sowie die Anbindung an wichtige Transitrouten aus Osteuropa begünstigen sowohl den Absatz im Land selbst als auch die Durchreise in andere europäische Zielmärkte. In 86 Prozent aller bundesweit erfassten Fälle sollten die Tiere in Deutschland verkauft werden, während 14 Prozent der Transporte über Deutschland in andere Länder führten, hauptsächlich nach Belgien und Frankreich.

Rechtliche Anforderungen werden systematisch missachtet

Für eine legale Einreise aus EU-Ländern nach Deutschland muss ein Welpe nachweislich gegen Tollwut geimpft sein und einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzen. Da eine wirksame Tollwutimpfung frühestens ab einem Alter von zwölf Wochen möglich ist und nach der Impfung eine dreiwöchige Wartezeit einzuhalten ist, dürfen Welpen aus dem europäischen Ausland erst ab einem Alter von mindestens 15 Wochen einreisen.

Für Tiere aus nicht gelisteten Drittländern wie Russland gilt ein Mindestalter von sieben Monaten. Bundesweit wurden Welpen sichergestellt, die teilweise nur drei Wochen alt waren.

Die Tiere werden unter mangelhaften Bedingungen in Vermehrerstationen geboren, viel zu früh von ihren Müttern getrennt und häufig nicht artgerecht versorgt, was zu lebenslangen körperlichen oder seelischen Schäden führen kann.

Pudel und verbotene Qualzuchten im Fokus

Bei 16 Prozent aller 2025 entdeckten Fälle handelte es sich um Pudel oder Pudelmischlinge. Diese Rassen spielen erst seit wenigen Jahren eine größere Rolle im illegalen Handel, da die Nachfrage nach vermeintlich allergikerfreundlichen und nicht haarenden Hunden gestiegen ist.

Daneben bleiben kleine Rassen wie Dackel, Pomeranian und Französische Bulldoggen weiterhin gefragt. Bei den Katzen waren fast die Hälfte aller 2025 entdeckten Tiere Faltohrkatzen wie die Scottish Fold. Diese Rasse weist Qualzuchtmerkmale auf, deren Zucht in Deutschland nach Paragraph 11b des Tierschutzgesetzes verboten ist.

Die Europäische Union hat sich im vergangenen Jahr auf ein Gesetz zum Schutz von Hunden und Katzen geeinigt, dessen finale Verabschiedung für die erste Jahreshälfte 2026 vorgesehen ist.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen bleiben illegale Welpenhändler in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern aktiv.

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