Mit Beginn des Jahres 2026 startet in Baden-Württemberg eine neue Runde des Mikrozensus, der größten amtlichen Haushaltebefragung in Deutschland. Rund 62.000 Haushalte werden dabei zu ihren Lebensbedingungen befragt, um eine belastbare Datengrundlage für gesellschaftliche Analysen zu schaffen.
Dirk Meyer (kai)
Seit dem 5. Januar 2026 werden im Südwesten erneut Haushalte im Rahmen des Mikrozensus kontaktiert. Die Erhebung, die seit 1957 jährlich durchgeführt wird, dient der systematischen Erfassung zentraler Merkmale der Bevölkerung und bildet eine der wichtigsten statistischen Grundlagen für Bund und Länder.
Umfang und Zielsetzung der Erhebung
Der Mikrozensus erhebt regelmäßig Informationen zu Bildungsabschlüssen, Erwerbstätigkeit, Haushalts- und Familienstrukturen sowie zum Familienstand. Auf dieser Basis entstehen Auswertungen, die Rückschlüsse auf soziale und wirtschaftliche Entwicklungen zulassen. In der Vergangenheit wurden mithilfe dieser Daten unter anderem Analysen zur Armutsgefährdung verschiedener Bevölkerungsgruppen veröffentlicht, etwa zu alleinlebenden Personen oder Alleinerziehenden.
Neben den jährlich wiederkehrenden Themenfeldern werden in jedem Erhebungsjahr zusätzliche Schwerpunkte gesetzt. Für 2026 ist vorgesehen, die Befragung um Aspekte der Wohnsituation zu erweitern. Erfasst werden unter anderem Informationen zu Wohnkosten und zur Barrierefreiheit von Wohnraum. Damit liefert die Erhebung auch Daten, die für die Beurteilung der Wohnverhältnisse im Land von Bedeutung sind.
Die Ergebnisse des Mikrozensus fließen in politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungsprozesse ein. Aufgrund einheitlicher Erhebungsstandards sind die Daten zudem europaweit vergleichbar, was ihre Nutzung für überregionale Analysen ermöglicht. Neben staatlichen Stellen greifen auch Wissenschaft und Öffentlichkeit auf die aufbereiteten Ergebnisse zurück.
Auswahl der Haushalte und Teilnahmeformen
Die Auswahl der befragten Haushalte erfolgt auf Basis eines mathematischen Zufallsverfahrens. Zunächst werden bestimmte Bezirke bestimmt, aus denen die Stichprobe gezogen wird. Diese Bezirke werden in der Regel über einen Zeitraum von bis zu vier aufeinanderfolgenden Jahren in die Erhebung einbezogen. Befragt werden jeweils die Haushalte, die zum Zeitpunkt der Erhebung dort wohnen.
Die ausgewählten Haushalte erhalten ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme. Dieses enthält Zugangsdaten für eine Online-Meldung über die Internetseite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Alternativ kann die Auskunftspflicht auch im Rahmen eines telefonischen Interviews oder durch das Ausfüllen eines Papierfragebogens erfüllt werden. Für die Abgabe der Angaben genügt es, wenn eine volljährige Person stellvertretend für alle Mitglieder des Haushalts antwortet.
Die Teilnahme am Mikrozensus ist für alle Altersgruppen verpflichtend. Ziel ist es, ein möglichst vollständiges und repräsentatives Bild der Lebensrealitäten sowohl jüngerer als auch älterer Menschen zu erhalten.
Datenschutz und ergänzende Erhebungen
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales Prinzip der Erhebung. Nach Eingang und formaler Prüfung werden die Angaben anonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen mehr möglich sind. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu statistischen Zwecken.
Ergänzend zum Mikrozensus werden weitere Haushaltebefragungen durchgeführt, darunter die Laufenden Wirtschaftsrechnungen. Diese freiwillige Erhebung konzentriert sich auf Konsum- und Ausgabeverhalten privater Haushalte, die hierfür einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Um die Repräsentativität zu sichern, werden insbesondere Haushalte mit selbstständig oder freiberuflich tätigen Hauptverdienenden sowie Mehrgenerationenhaushalte gesucht. Die Teilnahme ist digital oder auf Papier möglich und wird mit einer Geldprämie vergütet.

