Ministerrat bestätigt Landeserstaufnahmeeinrichtung
Stuttgart-Weilimdorf. Der Ministerrat hat am 9. Dezember 2025 die gemeinsame Vereinbarung von Land und Stadt Stuttgart zur Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung im Stadtteil Weilimdorf beschlossen.
Die Einrichtung soll Platz für bis zu 1.800 Personen bieten und stellt einen zentralen Bestandteil der aktuellen Flüchtlingsunterbringung im Land dar.
Dirk Meyer (kai)
Der Beschluss des Ministerrats bekräftigt die bereits am 14. November 2025 getroffene Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart. Demnach wird eine Liegenschaft in Stuttgart-Weilimdorf für eine Landeserstaufnahmeeinrichtung genutzt, die im Regelbetrieb eine Kapazität von bis zu 1.300 Personen bieten soll.
Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, Notkapazitäten für die Erstaufnahme von bis zu 500 Personen bereitzustellen. Diese Maßnahme soll eine schnelle und bedarfsgerechte Unterbringung von geflüchteten Menschen ermöglichen.
Abschied von weiteren Standortprüfungen in Stuttgart
Im Rahmen des Beschlusses stellt das Land die weiteren Prüfungen von potenziellen Standorten für Erstaufnahmeeinrichtungen im Stadtgebiet Stuttgart ein. Damit wird der Fokus auf die Umsetzung der Einrichtung in Weilimdorf gelegt, die in den kommenden Monaten konkretisiert wird.
Die Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem in vielen Städten und Kommunen die Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aufgrund gestiegener Zahlen und hoher Nachfrage intensiviert wird.
In Stuttgart soll die neue Einrichtung zur Entlastung der bestehenden Aufnahmekapazitäten beitragen und eine zentrale Rolle in der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingssituation spielen.
Bürgerbeteiligung und transparente Planung
Mit der Bestätigung des Projekts beginnt nun die konkrete Umsetzungsplanung für die Landeserstaufnahmeeinrichtung. Land und Stadt haben betont, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Bürgern vor Ort von zentraler Bedeutung ist. Bereits zu Beginn der Planungen wird auf eine transparente Kommunikation gesetzt. Zu diesem Zweck werden alle relevanten Interessengruppen in den Dialogprozess eingebunden. Zu den eingeladenen Akteuren gehören unter anderem Verbände, Initiativen, Kooperationspartner und Gemeinderäte.
Der erste Schritt im Dialogprozess ist eine sogenannte „Dialogische Themensammlung“, die in Form eines Runden Tisches stattfinden wird. Bei diesem Treffen sollen die wesentlichen Themen und Fragestellungen rund um die Einrichtung gemeinsam festgelegt werden. Die Ergebnisse dieses Treffens werden anschließend auf der Webseite der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können daraufhin die Themen online ergänzen und kommentieren.
Geplanter Dialogmarkt im Frühjahr 2026
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Bürgerbeteiligung ist der Dialogmarkt, der im Frühjahr 2026 stattfinden soll. Bei diesem Event, das in der Umgebung des Gewerbegebiets Stuttgart-Weilimdorf organisiert wird, haben die Bürger die Möglichkeit, sich umfassend über das Projekt zu informieren und mit den verantwortlichen Stellen in den Austausch zu treten. Infostände und Gespräche mit verschiedenen Akteuren werden den Bürgern vor Ort angeboten.
Der genaue Termin für den Dialogmarkt sowie weitere Details werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Es wird erwartet, dass diese Formate eine breite Öffentlichkeit ansprechen und zur Klärung von Fragen und Anliegen beitragen werden.
Die Bürgerbeteiligung wird in den kommenden Monaten weiter ausgebaut und könnte um zusätzliche Formate ergänzt werden, um den Dialog zwischen den Bürgern und den Verantwortlichen aufrechtzuerhalten und die Umsetzung der Landeserstaufnahmeeinrichtung transparent zu gestalten.

