Im Cum-Ex-Komplex der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen zwei ehemalige Mitarbeiter erhoben. Die Ermittlungen dauerten über ein Jahrzehnt.
Dirk Meyer (kai)
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart schloss umfangreiche Ermittlungen zu steuerlich problematischen Cum-Ex-Aktiengeschäften bei der LBBW in den Jahren 2007 bis 2009 ab. In Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung wurden seit 2013 umfangreiche Beweismaterialien ausgewertet. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Nachverfolgung der Handelswege, die auch Auslandsermittlungen erforderlich machten.
Am 9. Juli 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der LBBW im Alter von 54 und 57 Jahren wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2008 zusammen mit einem inzwischen verstorbenen Vorgesetzten Cum-Ex-Geschäfte durchgeführt zu haben. Diese führten laut Anklage zu einer unrechtmäßigen Erstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 145 Millionen Euro.
Die beiden Angeklagten sollen von den Gewinnen ihrer Abteilung durch Bonuszahlungen in Höhe von 200.000 bzw. 70.000 Euro profitiert haben. Cum-Ex-Geschäfte waren zum damaligen Zeitpunkt rechtlich nicht explizit verboten, jedoch soll die Gestaltung der Transaktionen bewusst Steuerschäden verursacht haben. Dabei wurden Aktienpakete so gehandelt, dass sowohl der ursprüngliche Aktieninhaber als auch ein Leerverkäufer jeweils eine Steuerbescheinigung erhielten, obwohl die Kapitalertragsteuer nur einmal entrichtet wurde.
Gegen einen weiteren Mitarbeiter wurde das Verfahren eingestellt, da er bereits in einem anderen Verfahren bestraft wurde. Weitere vier Beschuldigte wurden mangels Nachweisen nicht weiter verfolgt.
Das Landgericht Stuttgart wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Termine für die Verhandlung entscheiden.
