Im März 2023 wurde in Zuffenhausen ein Mann von Schüssen der beiden rivalisierenden Gangs (eine aus Esslingen-Ludwigsburg) getroffen. Er kann nie wieder laufen. Nun fordern die Verteidiger der Täter dreisterweise ein Ende der Verhandlung – ohne Verurteilung.
Von Alexander Kappen
Stuttgart. Zwei rivalisierende Gangs lieferten sich seit zweieinhalb Jahren mehrere Schuss-Serien im Stuttgarter Raum (wir berichteten). Da dies in einem Land mit strengsten Waffen-Gesetzen für Aufruhr sorgt, dies hatten die Gangs wohl nicht bedacht. Eine 30-köpfige Ermittlungsgruppe der Kripo brachte bisher rund 80 Mitglieder der Gangs ins Gefängnis. Denn wie in den USA oder Schweden (Jugendgangs) so läßt sich in Deutschland nicht einfach so auf der Straße umherballern…
Streit hin oder her – eventuell hätte man eher mit Fäusten austragen sollen im Boxring… nur mal so als Idee, die zwar recht theoretisch daherkommt, wohl aber sinnvoller für alle Beteiligten gewesen wäre.
Im März 2023 ballerten drei junge Männer im Alter von 20 und 21 Jahren in Zuffenhausen auf gegnerische Gangmitglieder. Deshalb stehen sie nun vor dem Stuttgarter Landgericht als Angeklagte. Ein 32-jähriges Opfer, ein Gangmitglied, kann wegen einem Schuss nie wieder gehen. Er ist gelähmt.
Während der U-Haft in der JVA Stammheim war es zu Abhörmaßnahmen in den Zellen der Angeklagten durch die Kripo gekommen. Man erhoffte sich noch mehr Infos über andere Gangmitglieder, die bei den Schießereien dabei waren. Dies war nicht legal, sind die Verteidiger überzeugt. Deshalb fordern sie einen Abbruch der Verhandlung.