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Die Boomer (Jahrgänge 1954 bis 1969) gehen nach und nach in den Ruhestand. Vielen dieser Menschen ist es im Laufe des Arbeitslebens gelungen, in eine Wohnimmobilie zu investieren und diese abzubezahlen. Angesichts der hohen Inflation und der mickrigen Renten stehen viele Eigentümer dabei vor einem Problem.

Mit dem Eintritt in das Rentenalter geht in der Regel ein spürbarer Einkommensverlust einher. Die Inflation verteuert die Lebenshaltungskosten und in absehbarer Zeit sind steigende Ausgaben für die Gesundheit zu erwarten. Zudem müssen Reserven für die Instandhaltung der Immobilie zurückgelegt werden. Daher sehen viele angehende Ruheständler der näheren Zukunft mit Skepsis entgegen. Ein Immobilien-Teilverkauf kann eine Lösung sein, die Liquidität zu erhöhen, um den Ruhestand angenehm gestalten zu können.

Was wird unter einem Teilverkauf verstanden?

Bei einem Teilverkauf werden bis zu 50 Prozent einer Wohnimmobilie an einen spezialisierten Anbieter veräußert. Dabei wird die Immobilie nicht wie bei den klassischen Modellen der Immobilienrente komplett verkauft.

Es wird nur ein so großer Anteil abgegeben, damit der Lebensabend ohne Einschränkungen und den eigenen Vorstellungen entsprechend gestaltet werden kann. Auch die Aufnahme von Schulden ist nicht notwendig. Der Teilkäufer tritt bei dieser Lösung nur als stiller Miteigentümer in Erscheinung.

Nießbrauchrecht als zentraler Bestandteil eines Teilverkaufs

Das Herzstück des Teilverkaufsmodells ist das sogenannte Nießbrauchrecht, das rechtsverbindlich ins Grundbuch eingetragen wird. Dieses enthält Fakten zum Wohnrecht und Nutzungsrecht. Die Eigentümer behalten die Entscheidungshoheit und können die Immobilie vermieten.

Dieser Umstand tritt besonders dann in den Fokus, wenn ein Umzug ins Pflegeheim ansteht. Die mit den aus dem verbliebenen Teil der Immobilie erzielten Mieteinnahmen tragen dazu bei, die hohen Kosten einer Pflegeeinrichtung zu bestreiten.

Weitere Vorteile des Teilverkaufsmodells

Im Unterschied zu einer Leibrente oder einem Komplettverkauf profitieren die Eigentümer weiterhin von Wertsteigerungen und können den verbliebenen Anteil an ihre Erben weitergeben. Diese erhalten zudem ein Erstankaufrecht über den veräußerten Anteil der Immobilie.

Für wen ist ein Teilverkauf von Interesse?

Das Modell des Teilverkaufs richtet sich insbesondere an Eigentümer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mit einer geringen Rente rechnen.

Wer sich zu einem Teilverkauf entschließt, erhöht seine Liquidität spürbar und ermöglicht es sich, langersehnte Wünsche wie beispielsweise eine Weltreise in Angriff zu nehmen. Viele Eigentümer verwenden das freigewordene Kapital, um die Immobilie energetisch zu sanieren. Andere Teilverkäufer wiederum möchten sich intensiver um die Familie kümmern und diese finanziell unterstützen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Der Teilverkauf ist mit wenigen Anforderungen verbunden. So muss die Immobilie abbezahlt sein. Allerdings behalten sich die Teilverkaufsanbieter aus administrativen Beweggründen eine Mindestauszahlungssumme von 100.000 Euro vor. Das bedeutet im Endeffekt, dass die betreffende Immobilie einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro vorweisen sollte.

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