Immer wieder haben Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen und deren Gewerkschaften dafür gekämpft, dass diese einen höheren Lohn erhalten. Erst in der letzten Tarifrunde konnte der Deutsche Gewerkschaftsbund schließlich mehr Geld sowie zahlreiche Vorteile für Beschäftigte in der Zeitarbeit durchsetzen. Doch was ist der Tarifvertrag überhaupt? Wie viel Geld verdienen Zeitarbeiter ab 2024 und wie sieht es nunmehr mit der geforderten Inflationsprämie aus? All das erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist der Tarifvertrag für Zeitarbeiter und für wen gilt dieser?
Die professionelle Zeitarbeitsvermittlung gehört bereits seit langem zum Alltag in der Arbeitswelt. Dank der Zeitarbeit eröffnen sich für zahlreiche Menschen neue Perspektiven und berufliche Chancen. Spätestens seit Corona ist dies nicht mehr wegzudenken. So können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von den Möglichkeiten der Zeitarbeit profitieren, was sie besonders attraktiv macht. Dennoch spielt eine faire Bezahlung insbesondere für Beschäftigte in der Zeitarbeit eine wichtige Rolle.
Daher gibt es einen Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Leiharbeit regelt. Hierzu gehören unter anderem Bedingungen wie die Bezahlung, Urlaubstage, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld sowie Zusatzzahlungen.
Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft gelten dabei für rund 98 Prozent aller Zeitarbeiter in Deutschland. Dies betrifft im Grunde alle Beschäftigten, deren Arbeitgeber Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist. Darüber hinaus gelten die Tarifverträge auch für alle weiteren Arbeitgeber, die den Tarifvertrag Leiharbeit anwenden.
Wie viel verdienen Zeitarbeiter aktuell?
Bereits im Sommer 2022 konnte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Tariferhöhungen für die Entgeltgruppen 1 bis 2b erkämpfen. Nunmehr konnte der DGB im Januar 2023 weitere Tariferhöhungen für die Entgeltgruppen 3 bis 9 durchsetzen. Dabei wurde festgelegt, dass die Entgelte bis Januar 2024 in zwei Stufen um bis zu 13,07 Prozent erhöht werden.
Der Stundenlohn liegt damit seit April 2023 zwischen 13 Euro und 25,14 Euro. Wie hoch dieser tatsächlich ausfällt, hängt von der jeweiligen Entgeltgruppe ab. Ab Januar 2024 können sich Zeitarbeiter über eine erneute Erhöhung von 13,50 Euro bis 25,89 Euro freuen.
Aktuell sieht die Tariftabelle Leiharbeit folgendermaßen aus:
Entgeltgruppe | Stundenlohn ab 1. April 2023 | Stundenlohn ab 1. Januar 2024 |
1 | 13,00 Euro | 13,50 Euro |
2a | 13,20 Euro | 13,80 Euro |
2b | 13,50 Euro | 14,15 Euro |
3 | 14,55 Euro | 15,06 Euro |
4 | 15,38 Euro | 15,92 Euro |
5 | 17,25 Euro | 17,85 Euro |
6 | 19,24 Euro | 19,82 Euro |
7 | 22,39 Euro | 23,06 Euro |
8 | 23,97 Euro | 24,69 Euro |
9 | 25,14 Euro | 25,89 Euro |
Was wurde mit den Tarifverhandlungen erreicht?
Neben der zweistufigen Erhöhung des Stundenentgelts hat die DGB-Tarifgemeinschaft noch weitere Vorteile für Beschäftigte in Zeitarbeitsunternehmen aushandeln können. Hierzu gehören insbesondere ein Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder sowie die lang umstrittene Inflationsprämie.
Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder
Vom Mitgliedervorteil können alle Leiharbeiter profitieren, die bereits seit sechs Monaten oder länger einer DGB-Gewerkschaft angehören. Diese erhalten mit einer entsprechenden Mitgliedsbescheinigung zweimal jährlich eine Zusatzzahlung von bis zu 350 Euro, welche neben dem Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ausgezahlt wird.
Allerdings muss diese zusätzliche Zahlung gesondert beim Verleiher beantragt werden, wobei die Höhe des Mitgliedervorteils von der Dauer der Beschäftigung im Verleihunternehmen abhängt. Hier gelten jeweils die Stichtage 30. Juni für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld und der 30. November für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld.
Mehr Lohn plus Inflationsprämie
Neben einer Tariferhöhung haben die DGB-Gewerkschaften zusätzlich dieZahlung einer Inflationsausgleichs-Prämie im Zuge der anhaltenden Preiserhöhungen gefordert. Obwohl diese aufgrund der Verweigerungshaltung der Arbeitgeber Anfang des Jahres gescheitert ist, konnten sich die Gewerkschaften nunmehr doch durchsetzen, sodass folgender Kompromiss zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und der IG Metall geschlossen wurde:
- Zeitarbeiter erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichs-Prämie von 2.300 Euro. Diese Prämie wird ab 2024 in monatlichen Raten ausgezahlt: Im Januar 300 Euro und von Februar bis November 2024 jeweils 200 Euro.
- Anspruch auf die Prämie haben alle Zeitarbeitskräfte, die mindestens fünf Monate bei ihrer Zeitarbeitsfirma tätig sind und mindestens einen Monat in einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie arbeiten.
- Ab dem 1. September 2023 erhalten Zeitarbeiter einen Zuschlag von 15 Prozent auf das Grundentgelt – und das bereits ab dem ersten Einsatztag.
- Der neue Tarifvertrag gilt bis Ende 2024.
Im Arbeitnehmerüberlassugsgesetz (AÜG) steht in § 8 Grundsatz der Gleichstellung:
(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren.
Ziffer 2 ermöglicht das Abweichen durch einen Tarifvertrag. Einen solchen Tarifvertrag, der fast überall schlechter stellt, hat die DBG Tarifgemeinschaft „erkämpft“. Weil er schlechter stellt ist die Tariftreue mit 98% so hoch wie sonst nirgends.