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Mit Hinblick auf die Witwenrente hat sich im Laufe des Jahres 2023 einiges geändert. Wie wichtig es ist, sich über die aktuellen Vorgaben zu informieren, zeigt sich auf unterschiedlichen Ebenen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich viele Menschen bisher noch nicht genau mit dem Thema auseinandergesetzt haben, ist hoch. Nur diejenigen, die ihre Rechte kennen und wissen, wann sie zum Beispiel Witwenrente beantragen können, haben jedoch auch die Möglichkeit, ihr Recht in vollem Umfang zu nutzen.

Die Änderungen vom 1. Juli 2023 haben dafür gesorgt, dass zahlreichen Betroffenen mehr Geld zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich jedoch nur um einen von mehreren Punkten, die sich in diesem Jahr für Hinterbliebene geändert haben.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Witwenrente?

Wer Witwenrente beantragen möchte, sollte sich im ersten Schritt sicher sein, dass ihm diese überhaupt zusteht. Als Grundregel gilt hier, dass die hinterbliebene Person bis zum Tod des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin mit diesem/dieser mindestens ein Jahr verheiratet war. Die Ausnahme: Wenn ein Unfall zum Tod geführt hat, reicht auch eine kürzere Ehezeit aus.

Zudem müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Die verstorbene Person muss mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein. (Auch hier gilt wieder die oben erwähnte Ausnahme, dass diese Grundregel im Zusammenhang mit einem Unfall außer Kraft gesetzt wird.)
  2. Die hinterbliebene Person darf nicht wieder verheiratet sein.

Wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind, lohnt es sich definitiv, einen entsprechenden Antrag zu stellen. In einer Zeit, in der sich viele Menschen auf der Suche nach Einsparpotenzial befinden und sich fragen, wie sie es schaffen können, auch als Alleinstehende ihren Lebensstandard zu halten, kann die Witwenrente dabei helfen, vieles zu erleichtern.

Von diesen Neuerungen können Hinterbliebene seit dem 01.07.2023 profitieren

Im Sommer 2023 hat sich mit Hinblick auf Fragen zur Rente vieles verändert. Die verschiedenen Entwicklungen bezogen sich nicht nur auf die Altersrente, sondern auch auf die Hinterbliebenenrente, mit der sich viele Menschen unter anderem auch aufgrund von Übersterblichkeit in verschiedenen Regionen verstärkt auseinandersetzen mussten.

Etliche Menschen dürften es in diesem Zusammenhang als Erleichterung empfunden haben, dass der Freibetrag erhöht wurde. Diejenigen, die Witwenrente erhalten, haben dementsprechend die Möglichkeit, 992,64 Euro dazuzuverdienen. Zum Vergleich: Wer in den alten Bundesländern versichert ist, profitierte bis zum 1. Juli 2023 von einem Freibetrag von 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern von einem Freibetrag von 937,73 Euro.

Um herauszufinden, inwieweit im individuellen Fall von besagten Neuerungen profitiert werden kann, ist es selbstverständlich wichtig, zu wissen, welches Einkommen die Höhe der Witwenrente beeinflussen kann. Als Grundregel gilt: Diejenigen, die neben ihrer Witwenrente weitere Einkünfte generieren, müssen miteinkalkulieren, dass ab einem bestimmten Freibetrag 40 Prozent auf besagte Rente angerechnet werden.

Es gibt jedoch auch eine Art „Puffer“. Während der ersten drei Monate nach dem Tod ist es unerheblich, wieviel die hinterbliebene Person verdient.

Witwenrente: Diese Einkommensarten können die Höhe beeinflussen

Einkommen, das die Grenze von 992,64 Euro übersteigt, beeinflusst oft die Höhe der Hinterbliebenenrente. Als Einkommen gelten Beträge, die in den folgenden Bereichen erwirtschaftet werden:

  • Erwerbstätigkeit
  • Arbeitslosengeld 1
  • Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Krankengeld
  • Zinsen
  • Rente aus einer privaten Lebensversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung
  • Elterngeld
  • Betriebsrente
  • Einkommen, das aus dem Ausland generiert wird.

Wie so oft gibt es jedoch auch Ausnahmen. Daher ist es im Rahmen der Antragstellung immer am sichersten, im Zweifel alles anzugeben, um die Basis für eine individuelle Beratung zu schaffen. Eine transparente Vorgehensweise sorgt dafür, dass Nachforderungen zu viel gezahlter Beträge vorgebeugt werden kann.

Wer bemerkt, dass er nicht dazu in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt auf Basis der Hinterbliebenenrente zu bestreiten, hat ergänzend hierzu die Möglichkeit, Grundrente zu beantragen. In diesem Zusammenhang zeigt sich einmal mehr, dass diejenigen im Vorteil sein können, die bereits frühzeitig, zum Beispiel über eine private Altersvorsorge, dafür gesorgt haben, dass sie ihren Lebensstandard möglichst halten können.

Auch, wenn es gegebenenfalls wenig verlockend klingt, sich schon in jungen Jahren über die Rente Gedanken zu machen: Je länger eingezahlt wird, desto höher ist am Ende meist auch der Betrag, mit dem das zur Verfügung stehende Budget aufgestockt werden kann. Diejenigen, die sich ergänzend hierzu schon frühzeitig für den Hausbau entschieden haben, profitieren häufig von einer weiteren Sicherheit, die das Alter noch ein wenig planbarer machen kann.

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