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Ob Mindestlohn, Minijob oder Arbeitszeitgesetze – wer sich mit den geltenden Regeln nicht auskennt, läuft Gefahr, einen Verstoß gegen das Gesetz zu begehen. Unwissenheit verstärkt auch das Risiko, Trickbetrügern in die Falle zu gehen oder in das Visier von Ermittlungsbehörden zu geraten.

Darf jeder einen Zweitjob haben?

Inflation und gestiegene Energiekosten bringen viele Menschen dazu, neben ihrer Hauptbeschäftigung noch einen Nebenjob zu ergreifen. Ein Minijob hilft, die Finanzen aufzubessern und sich Urlaubswünsche und andere Träume zu erfüllen. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer einen Nebenjob aufnehmen, ohne den Arbeitgeber um Erlaubnis zu bitten oder darüber zu informieren.

Doch das Recht auf ein zusätzliches Arbeitsverhältnis kann im Vertrag durch einen Einwilligungsvorbehalt des Arbeitgebers eingeschränkt werden. Verbieten darf die Personalabteilung den Nebenjob aber nur, wenn ein berechtigtes Interesse des Unternehmens verletzt wird, beispielsweise wenn es sich um eine Tätigkeit bei einer Konkurrenzfirma handelt. Auch darf die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt werden. Besteht die Befürchtung, dass der Arbeitnehmer durch den Nebenjob ständig übermüdet ist, kann dies ein Grund sein, die Zustimmung zu verweigern.

Was passiert, wenn der Nebenjob nicht genehmigt ist?

Wer eine Nebentätigkeit beginnt, ohne die Personalabteilung zu informieren, obwohl der Arbeitsvertrag einen Einwilligungsvorbehalt vorsieht, riskiert eine Abmahnung. Daher sollten Arbeitnehmer, die einen Zweitjob aufnehmen wollen, keinesfalls ohne schriftliche Genehmigung einen zweiten Arbeitsvertrag unterschreiben.

Hat der Arbeitgeber einen begründeten Verdacht, dass ein Mitarbeiter eine Konkurrenztätigkeit ausübt, hat er das Recht, eine Detektei mit der Überwachung zu beauftragen. Für einen Detektiveinsatz gelten klare Regeln. Ein konkreter Verdacht für das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss bereits vor dem Einsatz vorliegen.

Unkenntnis der Gesetze ist ein Risiko

Bei vielen Arbeitnehmern und Betrieben herrscht große Unsicherheit bezüglich der Regelungen von Arbeitszeitgesetz und Mindestlöhnen. Die Bezahlung der Tätigkeit ist nicht nur eine Frage der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zahlt der Arbeitgeber nicht den Mindestlohn, veruntreut er auch gleichzeitig die Sozialversicherungsbeiträge und macht sich damit strafbar.

Betrüger haben wegen der komplizierten Gesetzeslage oft ein leichtes Spiel. Wer die Richtlinien nicht kennt, fällt schnell auf Androhungen und falsche Zahlungsaufforderungen herein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher vor der Vertragsunterschrift im Klaren über das geltende Gesetz und eventuelle Konsequenzen sein.

Warum Unternehmen gegen eigene Mitarbeiter ermitteln lassen

Wenn es um Verstöße innerhalb der Firma geht, ist es für Arbeitgeber häufig schwierig, die Interessen des Unternehmens zu schützen. Damit die Polizei sich um Belange wie Betrug, Betriebsspionage oder Markendiebstahl kümmert, müssen schon handfeste Beweise vorliegen.

Das bedeutet häufig, dass der Schaden bereits eingetreten ist. Ein Verdacht allein reicht nicht aus, um das Eingreifen der Polizei zu rechtfertigen. Wenn Beschäftigte den eigenen Arbeitgeber hintergehen, können die Schäden oft erheblich sein. Vorgetäuschte Krankheiten, Diebstahl, Spesenbetrug oder auch Arbeitszeitbetrug – die Liste der Verstöße und Schummeleien gegen das eigene Unternehmen ist lang.

Anhand einer Überwachung kann rechtssicher nachgewiesen werden, ob ein Angestellter trotz vorgeblicher Krankheit Workout im Fitness-Studio macht oder vielleicht sogar schwarz einen Nebenjob ausübt. Meist ist es schwierig, den Mitarbeitern etwas nachzuweisen. Daher bedienen sich Unternehmen häufig der Hilfe von Detekteien, um Beweise für das Fehlverhalten von Mitarbeitern zu sammeln, die dann eine Grundlage für ein rechtliches Vorgehen oder für die Kündigung sind.

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