Tier

Urteil vom Landgericht Krefeld: Autofahrer muss vor dem Losfahren nicht nachschauen

Jetzt im Sommer häuft es sich wieder ganz brutal das Phänomen: Stubentiger unter Blechkarre.

Von Alexander Kappen

Esslingen. Ein Urteil vom Landgericht Krefeld besagt, dass ein Autofahrer nicht unter seinem Auto nachaschauen muss, bevor er losfährt. Und zwar nicht, dass es keine neuen Roststellen gibt, sondern ob eine Katze unterm Auto hockt. Wenn er die dann verletzt beim Losfahren ist er nicht schuld. Dafür hat die Katze gefälligst selbst zu sorgen.

Der Stuttgart Journal Reporter ist da anderer Meinung. Wenn er abends ins Grüne fährt, um Natur und Aussicht auf Stuttgart zu genießen, dann schaut er regelmäßig vorher unter seinem schwäbischen Statussymbol: Daimler, C-Klasse, nach. Wenn er dann losfährt, begegnet er in einem wohlhabenderen Stadtteil Esslingens mit naturgemäß hohem Katzenanteil (weil sonst ist man doch allein in seiner großen Villa!) vielen Stubentigern. Bei dem warmen Klima, sitzen die bis Mitternacht unter den parkenden Autos.

Eine weißliche Katze wartet schon immer auf den Reporter, denn die rennt wie viele Katzen dann immer kurz vor Ankunft des Autos noch einmal schnell über die Straße – wohl um Aufmerksamkeit des Reporters zu bekommen. Dabei kriechen die Katzen unter ihrer blechernen Behausung hervor. Der Reporter hält dann oft an, um den Katzen ins Gewissen zu reden, wie man es dann mit seinen Kids macht, wenn die nicht artig waren.

„Das ist doch gefährlich und muss das denn sein?“ bekommen die Stubentiger, dann immer zu hören. Und machen es dann bei der nächsten Ankunft des Reporters wieder: Eine Mutprobe, Zentimeter vor dem fahrenden Blechkasten mit Stern über das Betonpflaster zu huschen… Na denn auf ein Neues!

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