Pixabay / Unsplash / CC0

Die baden-würrtembergische Landesregierung hat eine Weiterentwicklung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts zu einem Klima-Maßnahmen-Register beschlossen.

Das neue Konzept soll dabei mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit gewährleisten, um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen.

(Von Dirk Meyer / pm)

Der Ministerrat hat gestern der Weiterentwicklung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) zu einem Klima-Maßnahmen-Register (KMR) zugestimmt:

Die neuen Klimaziele des Landes geben eine Reduktion der Emissionen um 65 Prozent bis 2030 (gegenüber 1990) und Treibhausgasneutralität bis 2040 vor. Diese ambitionierten Ziele führen zu deutlich höheren Anforderungen an die Beiträge der einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft, Landnutzung und Abfallwirtschaft) als bisher.

Um die Umsetzungsgeschwindigkeit der erforderlichen Maßnahmen deutlich zu erhöhen und den für einen Sektor verantwortlichen Ministerien flexibleres Handeln zu ermöglichen, wird das bisher bestehende Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) zu einem Klima-Maßnahmen-Register (KMR) weiterentwickelt.

Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg netto-klimaneutral sein; bis 2030 sollen die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.

Klimaneutral bis zum Jahr 2040

Es ist folgende Aufteilung der federführenden Verantwortlichkeiten vorgesehen:

  • Energiewirtschaft und Abfallwirtschaft: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM)
  • Industrie: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (WM)
  • Gebäude: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW)
  • Verkehr: Ministerium für Verkehr (VM)
  • Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)

Um die Klimaschutzaktivitäten der Ressorts bündeln zu können und die ressortübergreifenden Abstimmungen zu erleichtern, wird eine Steuerungsgruppe auf leitender Arbeitsebene eingerichtet.  

Eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Maßnahmen soll der im Dezember 2021 eingesetzte Klimasachverständigenrat des Landes spielen. Das sechsköpfige wissenschaftliche Expertengremium begutachtet die Vorschläge des KMR und gibt jährlich eine Stellungnahme zum Stand der Zielerreichung ab. Der Klima-Sachverständigenrat kann dabei auch eigene Vorschläge einbringen.

Die Aufstellung des KMR-Startdokuments soll 2022 erfolgen, ab 2023 ist eine jährliche Überprüfung durch den Klima-Sachverständigenrat vorgesehen. Die Ergebnisse zu den neuen Sektorzielen des Landes für 2030 sollen im Mai 2022 vorliegen und in die dritte Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg aufgenommen werden.  

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von rein technischen Cookies zu. Wir verwenden keine Marketing- oder Analyse Cookies. Wir interessieren uns nämlich nicht für dein Surfverhalten. Andere hingegen schon. Deswegen werden iframes, eingebettete Videos und Scripte nicht angezeigt, solange du nicht auf "Akzeptieren" drückst. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen