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Stuttgart. Die geplante Biber-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg stößt bei den großen Naturschutzverbänden auf grundsätzliche Ablehnung. In fristgerecht eingereichten Stellungnahmen wird der Entwurf als rechtlich problematisch und fachlich ungeeignet für die Lösung bestehender Nutzungskonflikte bezeichnet.

Dirk Meyer (kai)

Nach Darstellung der Verbände verfehlt die Verordnung das erklärte Ziel, einen unbürokratischen und rechtssicheren Umgang mit Konflikten in den Lebensräumen des streng geschützten Bibers zu ermöglichen. Stattdessen werde ein seit Jahren etabliertes Managementsystem geschwächt, das auf präventive und langfristige Maßnahmen setze.

Kritik am Verfahren und am Zeitplan

Die Stellungnahmen gingen am 17. Dezember fristgerecht beim Umweltministerium ein. Gleichzeitig steht nach Angaben aus der Landesregierung eine Verabschiedung der Verordnung noch vor Weihnachten im Raum. Zwischen dem Ende der Anhörungsfrist und dem angekündigten Beschluss verbleiben damit lediglich wenige Werktage. Aus Sicht der Verbände wirft dieser enge Zeitrahmen Fragen nach der tatsächlichen Berücksichtigung der eingereichten Einwände auf.

Inhaltlich wird bezweifelt, dass für die neue Regelung überhaupt ein hinreichender Bedarf besteht. Nach Angaben der Naturschutzorganisationen existieren bislang keine dokumentierten Fälle im Land, in denen der Abschuss eines Bibers einen Konflikt dauerhaft gelöst hätte. Die Verordnung schaffe daher keine neue Lösung, sondern verlagere bestehende Verwaltungsaufgaben auf untere Behörden, die mit zusätzlichen rechtlichen Unsicherheiten konfrontiert würden.

Risiken für das bestehende Bibermanagement

Zentraler Kritikpunkt ist die befürchtete Schwächung des bewährten Bibermanagements in Baden-Württemberg. Dieses basiert bislang auf Beratung, Prävention und technischen Schutzmaßnahmen wie dem Sichern von Bäumen oder dem Einsatz von Zäunen. Die Möglichkeit erleichterter Abschüsse könne kurzfristig Konflikte entschärfen, führe jedoch nicht zu nachhaltigen Ergebnissen.

Zudem werde durch die Verordnung der Eindruck schneller und einfacher Lösungen erzeugt, was die Akzeptanz langfristiger Maßnahmen untergrabe. Ehrenamtlich tätige Biber-Beratende, die bislang eine zentrale Rolle bei der Konfliktlösung spielen, könnten dadurch in ihrer Arbeit behindert oder demotiviert werden. Nach Angaben der Verbände wird bereits erwogen, dieses Engagement bei Inkrafttreten der Verordnung einzustellen.

Rechtliche Unsicherheiten und naturschutzfachliche Bedenken

Besonders schwer wiegt aus Sicht der Kritiker die rechtliche Ausgestaltung des Entwurfs. Vorgesehen ist unter anderem der Einsatz von Allgemeinverfügungen, um Eingriffe in den Biberbestand zu ermöglichen. Nach Einschätzung der Verbände lassen sich artenschutzrechtliche Ausnahmen jedoch nicht pauschal, sondern nur im begründeten Einzelfall rechtssicher regeln. Unklare Formulierungen könnten dazu führen, dass durchgeführte Abschüsse nachträglich als rechtswidrig eingestuft werden.

Als Beleg für diese Einschätzung wird auf eine Entscheidung eines bayerischen Verwaltungsgerichts im August verwiesen, das eine vergleichbare Allgemeinverfügung gestoppt hatte. Die Folge seien zusätzliche Verfahren und ein höherer bürokratischer Aufwand gewesen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Jägerinnen und Jäger bei Maßnahmen auf Grundlage einer rechtlich unsicheren Verordnung mit persönlicher Haftung oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssten.

Neben den juristischen Aspekten verweisen die Verbände auf die ökologische Bedeutung des Bibers. Als Schlüsselart trage er wesentlich zur Gewässerentwicklung, zur Förderung der Biodiversität sowie zu natürlichem Klimaschutz und Klimaanpassung bei. Diese Effekte würden im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.

Forderung nach alternativen Ansätzen

Statt der neuen Verordnung wird ein Ausbau bestehender Instrumente gefordert. Dazu zählen die Stärkung naturnaher Gewässer- und Auenlandschaften, eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung des Bibermanagements sowie die konsequente Anwendung erprobter Schutzmaßnahmen. Ziel müsse es sein, die Koexistenz von menschlicher Nutzung und der geschützten Art langfristig zu sichern.

Hintergrund der Debatte ist der Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber, mit der die Landesregierung nach eigenen Angaben Konflikte mit Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung bei rund 11.500 Tieren im Land schneller lösen möchte. Der Biber unterliegt bislang dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Eingriffe sind nur mit Ausnahmegenehmigungen zulässig.

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