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Stuttgart. Der Ministerrat Baden-Württembergs hat beschlossen, das Führen von Waffen und Messern in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs zu untersagen. Zusätzlich können Kommunen künftig Verbotszonen mit generellen Messerverboten an bestimmten öffentlichen Orten einrichten, unabhängig von Messertyp und Klingenlänge.

Dirk Meyer (kai)

Beschluss des Ministerrats und Ziele der Verordnung

Am 22. Juli 2025 hat der Ministerrat Baden-Württembergs eine Verordnung beschlossen, die das Mitführen von Waffen und Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs untersagt. Dieses Verbot gilt für alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet des Landes. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit der Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen, indem potenzielle Gefahren durch Waffen und Messer minimiert werden.

Die Verordnung wurde auf Vorschlag des Innenministers Thomas Strobl beschlossen und ergänzt bestehende Sicherheitsmaßnahmen im Land. Nach Angaben des Ministeriums soll das Verbot einen Beitrag zur Eindämmung von Delikten im Zusammenhang mit Waffen und Messern leisten.

Ausnahmen und Zuständigkeiten

Von dem Verbot ausgenommen sind Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten. Ebenso dürfen Personen Messer mitführen, wenn diese für Brauchtumspflege, Jagd, Fischerei oder sportliche Aktivitäten benötigt werden.

Die Kommunen, konkret die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte, erhalten darüber hinaus die Befugnis, an bestimmten öffentlichen Orten sogenannte Verbotszonen einzurichten. Diese Zonen gelten unabhängig von Art und Größe der Messer, wodurch auch kleinere oder üblicherweise erlaubte Messer in diesen Bereichen verboten sind. Die Einrichtung solcher Zonen ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden und soll die lokale Gefahrenlage berücksichtigen.

Ablauf der Verordnung und Beteiligung der Verbände

Die geplanten Regelungen wurden bereits am 8. April 2025 zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Betroffene Verbände und Organisationen hatten bis zum 30. April 2025 die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Diese Rückmeldungen führten zu geringfügigen Anpassungen der Verordnung, bevor der Ministerrat den endgültigen Beschluss fasste.

Die Landesregierung unterstreicht mit der Verordnung ihren Ansatz, Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten und präventiv gegen mögliche Gefahren durch Waffen und Messer vorzugehen. Das Verbot im Nahverkehr soll dabei insbesondere auf die Schutzbedürftigkeit der vielen Menschen in engen Verkehrsmitteln Rücksicht nehmen.

Mit der Einführung des Waffen- und Messerverbots im öffentlichen Personennahverkehr reagiert Baden-Württemberg auf Herausforderungen der öffentlichen Sicherheit und schafft eine rechtliche Grundlage für kommunale Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen bestehender Ausnahmen und berücksichtigt regionale Besonderheiten durch die Einrichtung lokaler Verbotszonen.

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