Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg einzudämmen, sollen Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder Aufenthalt in der Natur nicht zurück gelassen werden.
Von Dirk Meyer (kai)
Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, appelliert zudem an die Schweinehalter, sich an die Biosicherheitsmaßnahmen zu halten, um eine Seucheneinschleppung in ihre Tierbestände zu verhindern.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine verlustreiche Tierseuche bei Schweinen, die durch menschliches Fehlverhalten als Hauptursache für den Eintrag des ASP-Virus in Schweinehaltungen übertragen wird. Die Seuche kann direkt von Tier zu Tier und indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden.
Speisereste sind ein besonderes Risiko für die Ausbreitung der ASP. Sie können das ASP-Virus auf Wild- und Hausschweine übertragen, wenn sie von ihnen gefressen werden. Dies liegt daran, dass das Virus in rohem Fleisch und gepökelten oder geräucherten Fleischwaren überlebensfähig ist. Es kann auch in Nahrungsmittelabfällen und -resten, wie Kartoffelschalen, Knochen und Fettschatten, übertragen werden.
Ein bedachter Umgang mit Nahrungsresten hält unsere Landschaft sauber und ist die beste ASP-Prophylaxe.
Info zur Schweinepest:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virale Erkrankung, die bei Schweinen auftritt. Sie wurde ursprünglich in Afrika ausgelöst und hat sich seither in Europa und Asien ausgebreitet. Das ASP-Virus kann über Nahrungsmittel, Jagdtrophäen und andere von Schweinen stammende Produkte auf Wild- und Hausschweine übertragen werden. Es ist daher wichtig, Lebensmittel, die von infizierten Schweinen stammen, nicht zu verzehren und Speisereste ordnungsgemäß zu entsorgen.