Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland flächendeckend die vollelektronische Gerichtsakte eingeführt. Alle Gerichte im Land arbeiten nun mit der elektronischen Akte.
Von Dirk Meyer (ai )
Den offiziellen Startschuss für die Einführung der eAkte gab Justizministerin Marion Gentges am Amtsgericht St. Blasien, dem kleinsten Gericht des Landes. Gleichzeitig wurden auch die Amtsgerichte in Bad Säckingen und Schönau damit ausgestattet. Somit ist erstmals eine vollständige Umstellung auf die elektronische Aktenführung in allen Gerichten in Baden-Württemberg erfolgt.
Ministerin Gentges bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Projekt über Jahre hinweg entwickelt und vorangetrieben haben. Sie betonte, dass Baden-Württemberg Vorreiter für eine moderne Justiz sei. Die Einführung der eAkte in St. Blasien sei ein wichtiger Meilenstein, auf den man hingearbeitet habe und der zum Ende des Jahres 2023 exakt im Zeitplan erreicht worden sei. Die vollelektronische Aktenführung beschleunige die Übermittlung und vereinfache die Bearbeitung von Akten, da diese nicht mehr in Papierform hin und her gesandt werden müssten. Dadurch schaffe man optimale Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg, zu der zwei Oberlandesgerichte, 17 Landgerichte und 108 Amtsgerichte gehören, ist nun vollständig auf die elektronische Aktenführung in Zivilsachen umgestellt. Die Finanzgerichtsbarkeit habe dies bereits 2018, die Arbeitsgerichtsbarkeit 2019, die Sozialgerichtsbarkeit 2020 und die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022 vollzogen. Neben der eAkte in Zivilsachen befindet sich auch die Einführung der elektronischen Strafakte an den Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg in der Pilotphase.
Das Landgericht Mannheim und das Arbeitsgericht Stuttgart waren die ersten beiden Gerichte bundesweit, die mit der elektronischen Akte arbeiteten. Hierbei begann die Pilotierung bereits im Jahr 2016. Mittlerweile arbeiten über 7.500 Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an 156 Justizdienststellen vollständig elektronisch. Rund 1,8 Millionen Verfahren wurden und werden bereits rein elektronisch geführt.
Ministerin Gentges gab zudem einen Ausblick auf künftige Entwicklungen. Der Erfolg bei der Einführung der eAkte ermögliche nun den nächsten Schritt: den Aufbau assistenzgestützter Systeme in der Justiz, die auf künstlicher Intelligenz basieren. Dies werde vor allem durch die gegebene digitale Infrastruktur ermöglicht. Baden-Württemberg sei hier in einer zentralen Rolle. Auch bei der nächsten Welle der Digitalisierung werde das Land vorangehen und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz vorantreiben.
Für diesen Zweck entwickelt Baden-Württemberg eine KI-Plattform, die als technologische Basis dient und den Einsatz von KI-Anwendungen in der Justiz deutschlandweit ermöglichen soll. Dabei sollen die IT-Systeme aller Länder und des Bundes an die einheitliche KI-Plattform angeschlossen werden. Gemeinsam soll eine KI-Strategie festgelegt werden, um einen bundesweiten Rahmen für den Einsatz von Justiz-KI zu schaffen.
Das Land stellt für diese Maßnahmen aus der gemeinsamen Digitalisierungsinitiative für die Justiz der Länder und des Bundes bis 2026 Mittel in Höhe von 11 Millionen Euro zur Verfügung. Durch KI-Anwendungen soll die Justiz für zukünftige Herausforderungen wie die steigende Anzahl von Massenverfahren gerüstet werden. Ziel ist es, die Mitarbeiter der Justiz von vorbereitenden Tätigkeiten zu entlasten und automatisierte Assistenzsysteme zur Seite zu stellen. Dies ermögliche es den Richterinnen und Richtern, sich noch besser auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Am Ende treffe jedoch immer ein Mensch die Entscheidung, so Ministerin Gentges.
Ab dem Jahr 2026 sind alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.
Weitere Informationen zur elektronischen Gerichtsakte und zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten finden sich auf der Internetseite ejustice-bw.de.