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Stuttgart. Baden-Württemberg verzeichnete am 1. März 2023 insgesamt 506 396 Kinder in Kindertagesbetreuung, eine Steigerung um fast 16 000 (+3 %) im Vergleich zum Vorjahr. Die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren lag bei 31,0 %, ein Anstieg um 1 Prozentpunkt.

Von Dirk Meyer (Ai)

Im Jahr 2023 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 485.395 Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut, was einem Anstieg von über 14.000 Kindern (+3%) und 165 Einrichtungen (+2%) im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Von diesen Kindern waren 85.421 unter drei Jahre alt, was einer Steigerung um 3% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der betreuten Kinder im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren mit 307.585 (+1% im Vergleich zum Vorjahr). Im Alter von 6 bis unter 14 Jahren besuchten 92.389 Kinder eine Kindertageseinrichtung, was einem Anstieg von 12% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Das pädagogische, Leitungs- und Verwaltungspersonal in den Kindertageseinrichtungen Baden-Württembergs betrug im März 2023 insgesamt 111.423 Personen, was einem Anstieg um 5% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Männeranteil betrug dabei 7%.

Eine weitere wichtige Säule der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg ist die öffentlich geförderte Kindertagespflege. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 22.896 Kinder betreut, was einer Steigerung von über 1.000 Kindern (+5%) gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der größte Anteil der betreuten Kinder waren dabei weiterhin die unter dreijährigen Kinder mit einem Anteil von 76% (+8% im Vergleich zum Vorjahr). Während die Anzahl der 6- bis unter 14-Jährigen zurückging (-10%), stieg die Anzahl der 3- bis unter 6-Jährigen im Vergleich zum Vorjahr um 3%. Insgesamt wurden die Kinder von 5.886 Kindertagespflegepersonen betreut. Die Zahl der Kindertagespflegepersonen sank im Vergleich zu den Vorjahren nur geringfügig um 0,4%. Der Anteil der Kindertagesväter lag wie auch in den Jahren 2022 und 2021 bei 4%.

Hinsichtlich der Betreuungsquoten zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Stadt- und Landkreisen, insbesondere bei den 3- bis unter 6-Jährigen seit 2013 in den Stadtkreisen Pforzheim, Heidelberg und Mannheim.

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