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Deutliche Zunahme der Erwerbsbeteiligung bei Müttern mit einem jüngsten Kind von 2 Jahren

Die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kindern unter drei Jahren hat in den vergangenen Jahren zugenommen.

Von Dirk Meyer (pm)

Nach Ergebnissen des Mikrozensus 2022 gingen in Baden-Württemberg 36,2 % der Mütter, deren jüngstes Kind unter drei Jahre alt war, im Jahr 2022 einer Erwerbstätigkeit nach. 2012 lag der Anteil noch um 3,7 Prozentpunkte niedriger (32,5 %).

Dies teilt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg zum Muttertag am 14. Mai 2023 mit. In die Betrachtung fließen ausschließlich Personen ein, die tatsächlich arbeiteten. Mütter, die sich in Elternzeit oder Mutterschutz befinden, werden nicht betrachtet.

Ein besonders deutlicher Anstieg ergab sich mit einem Plus von 11,1 Prozentpunkten bei den Müttern, deren jüngstes Kind zwei Jahre alt war. Von diesen gingen im Jahr 2022 etwa 3 von 5 einer Erwerbstätigkeit nach (63,5 %).

War das jüngste Kind ein Jahr alt, waren rund 2 von 5 Mütter (41,6 %) erwerbstätig. Das waren 4,2 Prozentpunkte mehr als 2012. Mütter mit einem jüngsten Kind von unter einem Jahr gingen zu 9,1 % einer Erwerbstätigkeit nach (2012: 10,0 %).

Staatliche Fördermaßnahmen, wie der Ausbau der Kinderbetreuung, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sowie die Ablösung des Erziehungsgelds durch das Basiselterngeld und das Elterngeld plus haben hierbei die Zunahme bei der Erwerbstätigkeit der Mütter von Kleinkindern beeinflusst.

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