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Trotz Inzidenzen, die in vielen Teilen des Landes noch deutlich über dem Wert von 1.000 liegen, machen sich die politisch Verantwortlichen in Deutschland locker. Gründe dafür sind in der Tatsache zu finden, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung mindestens doppelt geimpft ist und ein entsprechend geringes Risiko hat, schwer am Corona-Virus zu erkranken. Dies zeichnet sich auch in der niedrigen Hospitalisierungsrate ab. Die Landesregierung in Baden-Württemberg schlägt nun langsam wieder den Rückweg zur Normalität ein, bleibt aber weiter bremsbereit.

In Clubs und Diskotheken geht es weiter, wenn auch unter Auflagen

Voller Ungeduld haben die Betreiber der Nachtlokale auf den Zeitpunkt gewartet, ab dem die Damen wieder ihre Cartier Kette und die dazu passende Garderobe aus dem Schrank holen, um nach langen entbehrungsreichen Monaten die Nacht wieder zum Tag zu machen. Einige Auflagen sind aber weiterhin einzuhalten. Geöffnet wird unter der 2G-Plus-Regel, mit der vollständig geimpfte oder genesene Personen mit tagesaktuellem, negativem Schnelltest Zugang bekommen. Ein Schnelltest ist ausreichend. Maskenpflicht gilt im gesamten Lokal, nur die Tanzfläche und die gastronomisch genutzten Bereiche (Tische, an denen Getränke konsumiert werden), sind davon ausgenommen. Ein doppelter Grund, sich intensivere Gedanken über das Outfit zu machen. Die aktuelle Kollektion von Ralph Lauren bietet hierfür zahlreiche frühlingshafte Ideen.  

Diese Regeln gelten in der Gastronomie, Hotellerie und im touristischen Bereich

In diesen Bereichen geht es dank 3G-Regel ein wenig lockerer zur Sache. Wer vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet ist, bekommt Zugang zu Vergnügungsstätten, Restaurants und Cafés sowie in die Hotels und andere Beherbergungsbetriebe. Wer nicht geboostert ist, muss alle drei Tage einen negativen Coronatest vorlegen. Die 3G-Regel findet auch in touristisch genutzten Beförderungsmitteln wie Skiliften, Seilbahnen, Reisebussen oder Schiffen Anwendung. Die Maskenpflicht ist (mit Ausnahmen) in Innenräumen zu beachten und dort, wo keine Abstände eingehalten werden können.

Das gilt bei öffentlichen Veranstaltungen

Kinos und Konzertsäle dürfen wieder mit 60 Prozent Auslastung betrieben werden. Nach diesem Prinzip dürfen sich im Innenraum bis zu 6.000 Menschen zusammenfinden, wobei die 3G-Regel zu befolgen ist. Diese ist auch maßgeblich für Veranstaltungen im Freien. Hier sind maximal 25.000 Zuschauer beziehungsweise eine maximale Auslastung von 75% der normalen Kapazität zugelassen. Genau wie bei den ebenfalls wieder erlaubten Messen und Kongressen sowie in Galerien, Museen, Bibliotheken und Gedenkstätten ist die 3G-Regel maßgeblich. Je nach Art und Ort der Veranstaltung können bezüglich der Maskenpflicht unterschiedliche Regeln gelten, die jeweils vorab erfragt werden können und am Eingang zum Veranstaltungsort ausgeschildert sind.

Maskenpflicht im Einzelhandel

Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel wird es in Baden-Württemberg im Frühjahr 2022 aller Voraussicht nach nicht geben. Beschlossen wurde allerdings, dass es bei der generellen Maskenpflicht bleibt. Medizinische Masken sind das Minimum, die noch sicheren FFP2-Masken werden allerdings dringend empfohlen. In einigen Bereichen sind allerdings Obergrenzen bei der maximalen Personenanzahl einzuhalten. Unter Umständen wird man also auch in Zukunft Schlange stehen müssen, bevor man den Verkaufsraum eines Geschäftes betreten kann.

Auch Ungeimpfte, die nicht genesen sind, dürfen wieder in größerer Zahl an privaten Treffen und Veranstaltungen teilnehmen

Während sie zuvor vergleichsweise strenge Regeln zu befolgen hatten, dürfen sich auch diese besonders vulnerablen Gruppen nun etwas lockerer machen. Jeder Haushalt darf sich nun mit bis zu zehn weiteren Personen treffen, die nicht geimpft oder genesen sind. Kinder bis zum Alter von 13 werden hierbei nicht mitgezählt. Auch für Geimpfte und Genesene gelten wie bisher keine Einschränkungen bei privaten Feiern oder Zusammenkünften.

Was bringt die Zukunft?

Niemand kann absehen, wie sich die pandemische Situation in der Zukunft entwickeln wird. Die Omikron-Variante des Corona-Virus‘ scheint zwar die Chance zu bieten, die noch nicht immunisierten Teile der Bevölkerung auf natürlichem Wege (also durch Erkrankung) ohne allzu großes Risiko zu immunisieren. Allerdings ist mittlerweile ein potenziell gefährlicherer Subtyp der Omikron-Variante auf dem Vormarsch. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weist darauf hin, dass spätestens im Herbst mit neuen Virusvarianten zu rechnen ist.

Daher appellieren Landes- und Bundesregierung unisono an die bisher ungeimpften Teile der Bevölkerung, die eigene Haltung nochmals zu überdenken. Hieran kann der neue Novavax-Impfstoff eventuell einen Anteil haben. Ob und wann die Landesregierung die jetzt gültigen Maßnahmen verschärfen oder vollständig beenden wird, ist aktuell noch nicht absehbar.

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