Baden-Württemberg beginnt am frühesten mit dem abendlichen Rausgeh-Verbot

Von Alexander Kappen

Stuttgart. In Bayern und Sachsen beginnen die Corona-Ausgangsperren erst um 21 Uhr. Andere Länder wie Rheinland-Pfalz, Hessen oder Nordrhein-Westfalen verhängen die Ausgangssperre nur in Corona-Hotspots. Baden-Württemberg geht hier am strengsten vor. Bereits um acht Uhr beginnt der „Hausarrest“ für alle und dauert bis 5 Uhr morgens. Der Regelsatz für ein Vergehen liegt bei 50 bis 500 Euro. Normal ist eine Strafe von 75 Euro, sollte die Polizei oder das Ordnungsamt einen erwischen wenn man in der Sperrzeit draußen herumläuft oder – fährt.

Von Mitte Dezember bis 24. Januar sind landesweit (ganz Deutschland) 16796 Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre verbucht worden. Beispiele aus der Praxis.

Ein Stuttgarter, der nach 20 Uhr Müll rausbrachte wurde von der Polizei mündlich verwarnt. Drei Studenten, die nach 20 Uhr in der Schwabenmetropole unterwegs waren, zahlten zusammen 225 Euro.

Gassi gehen mit Hund ist auch nach 20 Uhr erlaubt – ohne folgendes Bußgeld. Die Polizei hat d ie Vorgabe von der Landesregierung sensibel mit Verstößen umzugehen. Bei geringem Anlass wie Verstößen von zehn Minuten oder wie erwähnt wenn man Müll hinausbringt, sollen keine utopischen also besonders hohen Bußgelder ausgesprochen werden.

Eine Altenpflegerin war um 4.50 Uhr auf dem Gehweg kontrolliert worden. Sie wollte wohl zur Arbeit – um sechs Uhr Beginn – und musste im Nachhinein anscheinend 340 Euro Bußgeld dafür zahlen wie sie einer großen lokalen Zeitung mitteilte.

Der Stuttgarter Polizei-Sprecher bestritt dies, einen solchen Vorgang habe man in den Akten nicht finden können. Zudem wären wohl weitere Verstöße zur Ausgangssperre hinzugekommen, ansonsten wäre eine solche Summe nicht zustande gekommen, teilte der Pressesprecher der lokalen Zeitung mit.

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