Für alle gesetzlich Versicherten gibt es jetzt eine gute Nachricht, denn seit dem 1. Oktober dieses Jahres muss man für Zahnersatz weniger tief in die eigene Tasche greifen und kann sich stattdessen über Unterstützung seitens der Krankenkasse freuen. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Versicherer wurden erhöht und wer dann noch ein lückenlos geführtes Bonusheft vorlegen kann, hat die Möglichkeit den Kassenzuschuss sogar noch weiter zu erhöhen. Sogar wenn ein Stempel fehlen sollte.
Höherer Festzuschuss seit Beginn des Monats Oktober
Bis Ende September konnten Patienten der gesetzlich versicherten Krankenkassen mit einer Kostenerstattung von bis zu 50 Prozent für die Regelversorgung rechnen. Dabei handelt es sich um die Standardbehandlung in puncto Krone, Brücke oder Prothese. Die andere Hälfte muss von den Patienten selbst bezahlt werden. Doch dabei werden wir nun unterstützt, denn seit dem 1. Oktober übernehmen die Kassen 60 Prozent der Kosten im Zuge der Regelversorgung.
Regelmäßige Vorsorge sorgt für höheren Bonus
Wer regelmäßig zur Kontrolle geht, kann mit einem höheren Bonus rechnen. Bei Erwachsenen bedeutet der regelmäßige Zahnarztbesuch einmal pro Jahr, bei Kindern zweimal pro Jahr. Wer mit den Stempeln im Bonusheft nachweisen kann, dass eine regelmäßige Vorsorge über einen Zeitraum von 5 Jahren in Anspruch genommen wurde, steigert seinen Zuschuss von bislang 60 auf 70 Prozent. Wer sogar über 10 Jahre regelmäßig zur Vorsorge gegangen ist, kann seit Oktober mit einem Zuschuss von bis zu 75 Prozent rechnen. Ausschlaggebender Faktor für den Zuschuss ist das Datum auf dem ausgehändigten Heil- und Kostenplan. Patienten, die schon jetzt in Behandlung sind, müssen sich mit den bisherigen Zuschüssen zufrieden geben. Um noch mehr Kosten einsparen zu können, bietet sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung an.
Wann ein Stempel im Bonusheft fehlen darf
Auch diese Änderung ergab sich seit Beginn des Monats: Haben Patienten bisher auch nur eine Untersuchung zur Vorsorge versäumt und dafür keinen Stempel erhalten, verfiel der Anspruch und es musste wieder von vorn gesammelt werden. Das ist jetzt anders, denn ein Versäumnis ist erlaubt, solange es sich dabei um einen triftigen Grund für das Auslassen der Vorsorgeuntersuchung handelt. Zum Beispiel, wenn man schwer krank war und deshalb nicht zum Zahnarzt gehen konnte. Hier sollte man auch wissen, dass diese Versäumnis-Regelung ausschließlich den Zehn-Jahres-Bonus „rettet“. Der Fünf-Jahres-Bonus bleibt davon unberührt.
Wie setzt sich das Festzuschuss-System zusammen?
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten von den Kassen feste Zuschüsse. Die Höhe richtet sich dabei immer nach dem zahnmedizinischen Befund mit individuellem Hintergrund. Sowohl Zahnärzte als auch Krankenkassen nutzen einen Katalog, welcher sich aus circa 50 Einzelbefunden zusammensetzt. Für diese Befunde wird jedes Jahr ein angepasster Betrag hinterlegt. Dabei handelt es sich um den Festzuschuss. Je nach Gebisssituation des Patienten kann sich der Gesamtbetrag aus unterschiedlichen Zuschüssen der Krankenkasse zusammensetzen. Ab diesem Monat decken die Festzuschüsse 60 Prozent der Kosten ab.
Auch die Härtefallregelungen wurden angepasst
Handelt es sich um Patienten mit geringem Einkommen, greift die Härtefallregelung. Der neue Bonus von 60 Prozent wird durch weitere 40 Prozent aufgestockt. Die Kosten für die Regelversorgung werden übernommen, auch wenn eine darüber hinausgehende Leistung gewählt wird. Die sogenannte gleitende Härtefallregelung kann zum Einsatz kommen, wenn Patienten die Einkommensgrenzen für Härtefallregelungen knapp überschreiten. Diese muss in jedem Fall bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Die jeweilige Situation entscheidet darüber, ob ein höherer Festzuschuss gewährt wird oder nicht. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg hat dafür eine Information zu den Regelungen 2020 zusammengestellt.
Ganz Interessanter Artikel, ja das mit den Zahnersatz und Zusatzkosten beim Zahnarzt ist schon ein großes Thema. Ich muss mir nun bei meinen Zähnen eine Zahnkrone erneuern lassen. Eine Möglichkeit für mich ist es da zu einem Zahnarzt ins Ausland zu fahren. Eine gute Zahnkrone ist zur Erhaltung der Zähne wichtig bei größeren Schäden. Das hier ist da auch sehr hilfreich
Ja das sind gute Nachrichten. Bei mir ist gerade erst meine Krone abgebrochen, die Kosten sind da ja oft sehr unterschiedlich und für die Zahngesundheit ist das ja oft sehr wichtig. Ich bin da auch noch darauf gestossen