Die Kreditwürdigkeit oder Bonität eines Kreditnehmers ist Grundvoraussetzung, um einen Kredit zu erhalten. Ein Kreditnehmer gilt dann als besonders kreditwürdig, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der aufgenommene Kredit auch planmäßig zurückgezahlt wird. Diese Wahrscheinlichkeit spiegelt die Bonität wider. Die Grundregel lautet: je höher der Bonitätsscore, desto geringer ist auch das Ausfallrisiko.
Was bedeutet Kreditwürdigkeit und Bonität?
Mit den Begriffen Kreditwürdigkeit und Bonität wird die finanzielle Fähigkeit eines Verbrauchers oder eines Unternehmens bezeichnet, allgemeine Verbindlichkeiten oder einen aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen. Daher spielt die Bonität beim Abschluss sämtlicher Verträge, die mit regelmäßig anfallenden Kosten verbunden sind, eine grundlegende Rolle.
Tipp: Wer gerne seine eigene Bonitätsbewertung erfahren möchte, kann die betreffenden Daten zu seiner Kreditwürdigkeit einmal jährlich zum Beispiel über Score Kompass kostenlos anfordern. Das ist im § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. Mit einer Selbstauskunft können Verbraucher nicht nur in Erfahrung bringen, wie es um ihre eigene Bonität steht, sondern auch fehlerhafte Daten aufdecken und gegebenenfalls deren Löschung beantragen. Der Score Kompass arbeitet mit der Auskunftei Arvato zusammen und bietet ebenfalls eine kostenlose Selbstauskunft an.
Wie wird die Bonität dargestellt?
Die Ratings und Scores der Auskunfteien werden als Bonitätsindex dargestellt. Anhand dieses Wertes eines Verbrauchers kann ein Unternehmen einschätzen, wie gut seine Bonität einzuordnen ist. Welche Daten und Werte für die Berechnung verantwortlich sind, ist ein gut gehütetes Geheimnis der Auskunftei. Die Faustregel lautet: Je kleiner der Wert ist, desto höher fällt die Wahrscheinlichkeit aus, dass die Person den Verpflichtungen nachkommt.
Selbst Energieversorger, Mobilfunk-Unternehmen und Versicherungen holen entsprechende Auskünfte ein, um die Bonität potenzieller Kunden einschätzen zu können. Während hierbei die Bonität nur die wichtigsten Informationen preisgibt, fällt die Prüfung bei Krediten deutlich umfangreicher aus. Der Grund liegt darin, dass gemäß § 18 des Gesetzes über das Kreditwesen und § 56, § 112 und § 114 Solvabilitätsverordnung diese laufend über die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden informiert sein müssen. Diese gesetzliche Verpflichtung schützt sowohl den Kreditnehmer wie auch den Kreditgeber.