Auch zwei verurteilte Straftäter aus Baden-Württemberg sind am 28. Juli im Rahmen eines vom Bundesinnenministerium organisierten Charterflugs nach Afghanistan abgeschoben worden. Mit der jüngsten Maßnahme steigt die Zahl der in diesem Jahr aus Baden-Württemberg nach Afghanistan zurückgeführten Straftäter auf insgesamt 18.
Dirk Meyer (kai)
Die Abschiebung erfolgte mit einem Charterflug der Bundespolizei, der vom Bundesinnenministerium organisiert wurde. Nach Angaben des baden-württembergischen Justiz- und Migrationsministeriums wurde die Rückführung in Zusammenarbeit mit dem Sonderstab Gefährliche Ausländer sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorbereitet und umgesetzt. Die beiden Männer wurden zuvor aus der Abschiebungshaft beziehungsweise aus der Strafhaft von der Landespolizei zum Abflug gebracht.
Verurteilungen wegen Gewalt gegen Polizeibeamte und Drogendelikten
Bei den beiden Abgeschobenen handelt es sich um rechtskräftig verurteilte Straftäter. Einer war wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte verurteilt worden, der andere wegen Drogendelikten. Das Land machte keine weiteren Angaben zur Höhe der Freiheitsstrafen oder zu den konkreten Tatumständen. Auch die Identitäten der Männer wurden nicht veröffentlicht.
Für beide Personen gilt nach ihrer Abschiebung ein Einreiseverbot für sämtliche Staaten des Schengen-Raums. Solche Verbote sollen verhindern, dass die Betroffenen nach ihrer Rückführung erneut legal in einen der Schengen-Staaten einreisen können.
Regelmäßige Sammelabschiebungen nach Afghanistan
Die aktuelle Rückführung reiht sich in mehrere Sammelabschiebungen nach Afghanistan ein, die Baden-Württemberg seit Beginn des Jahres gemeinsam mit dem Bund durchgeführt hat. Bereits im Februar waren drei Straftäter abgeschoben worden, darunter der letzte noch in Deutschland befindliche Täter der Gruppenvergewaltigung von Illerkirchberg aus dem Jahr 2019. Im Juni folgte ein weiterer Charterflug, bei dem zwölf verurteilte Straftäter nach Afghanistan zurückgeführt wurden. Unter ihnen befanden sich unter anderem wegen schwerer Sexualdelikte, Tötungsdelikten, Körperverletzung und Drogendelikten verurteilte Männer.
Mit den beiden nun abgeschobenen Männern erhöht sich die Zahl der aus Baden-Württemberg nach Afghanistan zurückgeführten Straftäter im Jahr 2026 auf insgesamt 18. Nach Angaben des Landes sollen weitere Rückführungen folgen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und entsprechende Charterflüge des Bundes zur Verfügung stehen.
Zusammenarbeit von Bund und Land
Die Organisation der Flüge liegt beim Bundesinnenministerium und der Bundespolizei. In Baden-Württemberg koordiniert der im Justiz- und Migrationsministerium angesiedelte Sonderstab Gefährliche Ausländer die Vorbereitung solcher Rückführungen. Nach Angaben des Landes soll die Einrichtung insbesondere Abschiebungen von ausreisepflichtigen Straftätern beschleunigen und bestehende rechtliche oder organisatorische Hindernisse möglichst zügig klären.

