Die Planungen für eine temporäre Ausweichspielstätte des Opernhauses in Stuttgart wurden kürzlich im Rahmen eines Gremienbeschlusses aktualisiert. Ziel ist es, die Baukosten zu senken und den Zeitplan für die Sanierung des historischen Gebäudes einzuhalten.
Dirk Meyer (kai)
Die Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater (ProWST) präsentierte am 6. Juli 2026 im Auftrag von Land und Stadt die überarbeiteten Entwürfe für die Interimsspielstätte. Die vorgelegten Pläne berücksichtigen die erheblichen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre sowie die angespannte Haushaltslage bei den öffentlichen Auftraggebern. Im Fokus steht die Entwicklung eines kleineren und wirtschaftlich tragfähigeren Gebäudes, das den laufenden Betrieb der Staatsoper Stuttgart während der Sanierung sichern soll. Gleichzeitig bleibt die Fertigstellung des Gesamtkonzepts für das Opernhaus nach wie vor auf das Jahr 2033 terminiert.
Kostensenkung bei der Interimsspielstätte
Die neuen Planungen reduzieren die Fläche des temporären Bauwerks um nahezu 40 Prozent gegenüber früheren Entwürfen. Durch diese Maßnahmen sollen die Gesamtkosten auf etwa 289 Millionen Euro begrenzt werden. Die vereinfachte Bauweise ermöglicht eine Einhaltung des ursprünglichen Zeitrahmens, ohne dass der Betriebsbeginn der Staatsoper beeinträchtigt wird. Die Nutzung der Spielstätte ist weiterhin für das Jahr 2033 vorgesehen. Damit soll gewährleistet werden, dass das Repertoire des Opernhauses, einschließlich Ballett und Cranko-Stücken, ohne Unterbrechung aufgeführt werden kann.
H2: Notwendigkeit eines Interimgebäudes
Aus Sicht der Behörden ist das geplante Interimgebäude unverzichtbar, da die Bausubstanz des bestehenden Opernhauses, das auf den 1912 erbauten Littmann-Bau zurückgeht, erhebliche Mängel aufweist. Das Gebäude wurde im Krieg kaum beschädigt, weist jedoch fundamentale strukturelle Schwächen auf, die nur durch umfangreiche bauliche Eingriffe behoben werden können. Solche Eingriffe sind während des laufenden Betriebs nicht möglich, weshalb die Errichtung eines temporären Ersatzbaus notwendig ist. Ein längeres Anhalten der Sanierungsarbeiten würde das Risiko bergen, dass das Opernhaus kurzfristig geschlossen werden muss, was die kulturelle Infrastruktur in der Region erheblich beeinträchtigen würde.
H2: Finanzielle Rahmenbedingungen und Nachhaltigkeit
Die Gesamtkosten für die interimistische Nutzung sind auf 289 Millionen Euro festgelegt. Die Planung wurde entsprechend angepasst, um Einsparungen bei den Gebäudeteilen und der temporären Nutzung zu erzielen. So wurden etwa Foyer- und Lagerflächen reduziert sowie die Zuschauerzahl angepasst. Ein besonderes Merkmal des Konzepts besteht darin, dass die Gebäude nach der Nutzung für andere Zwecke weiterverwendet werden können. Langfristig sollen sie beispielsweise als Büro- oder Gewerbeflächen in einer sogenannten Maker City dienen, was eine nachhaltige und ressourcenschonende Lösung darstellt.
Gesamtprojekt mit mehreren Teilmaßnahmen
Der Sanierungs- und Modernisierungsprozess umfasst drei Teilprojekte: den Interimstandort in den Wagenhallen, den Neubau einer Werkstatt an der Zuckerfabrik in Bad Cannstatt sowie die umfassende Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Opernhauses im Oberen Schlossgarten. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch die Landeshauptstadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg, die die Kosten gemäß dem bestehenden Vertrag tragen. Die Projektgesellschaft ProWST ist für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich und wurde eigens für diese Aufgabe gegründet.
Mit den neuen Plänen soll die Grundlage geschaffen werden, die Sanierung des Opernhauses effizient voranzutreiben, ohne den kulturellen Betrieb im laufenden Betrieb zu gefährden. Das Vorhaben bleibt auf Kurs, um die Fertigstellung des neuen Opernhauses im Jahr 2033 zu realisieren.
