Im Jahr 2023 hat Baden-Württemberg laut Angaben des Statistischen Landesamtes im Vergleich zum Vorjahr rund 580 Millionen Euro weniger an Grunderwerbsteuer eingenommen. Das Aufkommen sank um 25,9 % von 2,24 Milliarden Euro auf 1,66 Milliarden Euro und erreichte damit beinahe das Niveau von 2016.
Von Dirk Meyer (kai)
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn die rechtliche oder wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Grundstück erworben wird. Der Steuersatz in Baden-Württemberg beträgt 5,0 % des Grundstückswerts.
Den Stadt- und Landkreisen stehen nach dem Finanzausgleichsgesetz 38,85 % der Steuereinnahmen aus der Grunderwerbsteuer zu. Im Jahr 2023 erhielten die Stadt- und Landkreise anteilig rund 650 Millionen Euro an Einnahmen, was einem Rückgang von 27,3 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Die rückläufigen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer bewegen sich auf ähnlichem Niveau in den vier Regierungsbezirken. Der Regierungsbezirk Stuttgart verzeichnete einen Rückgang von 27 %, während Karlsruhe und Freiburg einen etwas höheren Rückgang von jeweils rund 29 % verzeichneten. Nur der Regierungsbezirk Tübingen verzeichnete einen Rückgang von nur 23 %.
Die Landkreise verbuchten insgesamt rund 495 Millionen Euro, was einem Rückgang von 28,4 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Stadtkreise verzeichneten einen Rückgang von 23,6 % mit Einnahmen von rund 155 Millionen Euro.
Die Veränderungsraten bei den Landkreisen reichen von einem Rückgang von 5,7 % beim Landkreis Biberach bis zu einem Rückgang von 45,7 % beim Schwarzwald-Baar-Kreis und 49,5 % beim Landkreis Waldshut.
Lediglich Heilbronn unter den Stadtkreisen verzeichnete Mehreinnahmen, während Heidelberg den größten Rückgang mit 39,7 % verzeichnete.
Die negativen Entwicklungen bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer zeigen ein deutliches Bild im Jahr 2023, was auf sinkende Preise und eine unsichere Lage am Immobilienmarkt zurückzuführen ist. In unsicheren wirtschaftlichen Zeiten tendieren Menschen dazu, Investitionen zurückzustellen.