Nach der Renovierung der Hygien-Abteilung hat man bei einer der größten Anlaufstellen für Obdachlose in Stuttgart auch noch andere Dinge verbessert.
Von Alexander Kappen
Stuttgart-Bad Cannstatt. „Wir hatten hier schlimme Zustände, die Besucher haben die Toiletten besetzt und die einzige Dusche blockiert, draußen haben sich dann Schlangen mit Unzufriedenen gebildet“, erinnert sich Café 72-Street Worker Christoph Lakner. Ein Monat lang war die Einrichtung im Sommer 2017, die zu Stuttgarts größten Anlaufstellen für Obdachlose gehört, geschlossen. Es wurde gearbeitet was das Zeug hält.
Nun gibt es zwei (voneinander getrennte) Duschen, Männer- und Damen-Toiletten, die räumlich getrennt sind (mehr Privatsphäre) sowie einen Behindertentoilette und viele Waschplätze. „Nun kann sich jeder in Ruhe rasieren. Früher geschah dies immer in der Dusche. Damit ist nun Ende. Die Besucher nehmen die neuen Hygiene-Angebote toll an. Allgemein kann man sagen, es wird sich mehr gepflegt als früher“, hat Mitarbeiter Manuel Borrego Beltran (Foto) zufrieden beobachtet.
Der frühere Streetworker und jetzige Sozialarbeiter ist einer von vier Mitarbeitern des Café 72. Zur Zeit kommen täglich rund 50 Obdachlose ins Café. Ein Tick mehr als vor den Renovierungen. Es waren auch schon einmal an die 100 „Kunden“ in der Einrichtung. Im Büro sorgt ein neu eingebauter Tresen für mehr Datenschutz.
„So kann nun niemand mehr auf den Bildschirm schauen und die Schulden seiner Mitbedürftigen sehen“, sagt Manuel Bortego lachend. Allgemein zeigen sich die Mitarbeiter und auch die Bedürftigen begeistert über die positiven räumlichen Veränderungen. „Wir können nun noch besser da sein für die Leute, die unsere Hilfe dringend benötigen“, freuen sich die Mitarbeiter Borrego und Lakner.
Finanziert wurden die Renovierungen vor allem über Spenden. Auf die ist das Café auch in Zukunft angewiesen.
Spendenkonto der Ambulanten Hilfe e.V.
IBAN: DE18 6005 0101 0001 1550 02
BIC: SOLADEST600
Landesbank Baden-Württemberg
Vorschlag
Um die Not weiter zu mildern könnten doch die bestehenden oder neu gebauten Unterkünfte der Flüchtlinge mitbenutzt werden.