Pixabay / gemeinfrei

Eine Hochschule plant nun einen Studiengang für Cannabis. Und am Mittwoch gibt es einen Vortrag zum Thema Marihuana im Straßenverkehr.

Von Alexander Kappen

Stuttgart. Nach Informationen des Cannabis Club Stuttgart gibt es wieder einmal Neuigkeiten. Der Strafverteidiger aus Stuttgart Patrick Welke erklärt im Netz die rechtlichen Folgen einer geringen Menge Cannabis:

„Wer denkt, dass der Besitz kleiner Mengen von Cannabis nicht strafbar ist, liegt falsch. Auch wegen geringen Mengen von Cannabis wird immer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach § 31a BtMG kann die Staatsanwaltschaft aber von der Verfolgung absehen und das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Die genauen Voraussetzungen hierfür sind bundesweit nicht einheitlich. Die Bundesländer haben jeweils eigene Richtlinien hierzu erlassen.“ Näheres auf https://www.facebook.com/CSCStuttgart/

Neues gibt es in Sachen Marihuana auch aus Merseburg. Die Hochschule dort plant einen Studiengang zu Cannabis. Es wäre das erste seiner Art in Deutschland. Es geht dabei vor allem darum das medizinische Potential der Pflanze zu erforschen, um es dann zu nutzen.

Mit seinen 50 Mitgliedern, setzt sich der Cannabis Social Club Stuttgart in der Schwabenmetropole für die Legalisierung von Cannabis ein. Er organisiert jedes Jahr den Global Marihuana March in Stuttgart und macht Aufklärungsarbeit rund um das Thema Cannabis als Medizin und Genussmittel.

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