Vor dem Esslinger Amtsgericht fand am Dienstag eine spektakuläre Verhandlung statt.
Esslingen am Neckar. Ein 30-jähriger Denkendorfer musste sich wegen vorsätzlicher Trunkenheit am Steuer vor dem Esslinger Amtsgericht verantworten. Anfang März 2016 war er mit 1,9 Promille mittags von Denkendorf auf den Fildern Richtung Bad Cannstattt gefahren und hatte dabei mehrere Mülltonnen umgefahren.
Anwohner riefen die Polizei. Die stoppte schließlich den Wagen. „Es roch stark nach Alkohol“, erinnerte sich die Polizeibeamtin. „Er war total verpeilt. Erst fuhr er in die falsche Richtung dann auch noch mehrere Mülltonnen um“, erinnerte sich sein Kumpel, der Beifahrer im Auto war, im Zeugenstand. „Es war Restalkohl, es war ihnen gar nicht bewußt dass sie betrunken unterwegs waren“, befand der Richter und milderte die Anklage auf fahrlässig um.
Denn am Abend zuvor hatte der Angeklagte der zugab Alkoholiker zu sein, wild gefeiert. „Erst in der Kneipe dann zuhause. Wir haben Whiskey getrunken“, erinnerte sich der Angeklagte. „Wieviel“ wollte der Richter wissen, darauf gab der 30-jährige nur ein vielsagendes Grinsen als Antwort.
Man sah dem Angeklagten seine Alkoholsucht deutlich an: Er war beim Reden nur schwer zu verstehen und „lallte“ mehr oder weniger. Zudem war er im Gesicht knallrot.
Der 30-Jährige war bereits 20 mal (!) vor Gericht gewesen. Zudem hatte er zur Tatzeit eine Bewährung wegen Schwarzfahrens. „Sie sind ein Bewährungsbrecher“, resümierte der Richter und ließ dennoch Milde walten. Termine mit seinem Bewährungshelfer hatte der Angeklagte sausen lassen und war in seinem ehemaligen Wohnort Bad Cannstatt untergetaucht. „Sie werden dort gesucht wegen ihres genauen Wohnortes“, sagte der Richter mit ernster Miene. Er verurteilte den Angeklagten nur zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit. (ak)

