Waiblingen. Der aktuelle Monatsbericht zur Flüchtlings-Unterbringung im Rems-Murr-Kreise wurde just veröffentlicht. Dabei gibt es interessante Details über den Stand und die Zukunft von Flüchtlingen im Rems-Murr-Kreis.
Im vergagangenen Bericht vom 29. Februar 2016 hatte der Koordinierungsstab Flüchtlinge bereits für den März die Hoffnung formuliert, dass die rückläufige Zahl neu in Baden-Württemberg ankommender Flüchtlinge zu einer Reduzierung der Aufnahmeverpflichtung führt. Einen Monat später als damals erhofft, hat das Land Baden-Württemberg die Aufnahmeverpflichtung für den Rems-Murr-Kreis zu Beginn des Monats April 2016 von 161 Flüchtlingen auf wöchentlich 67 gesenkt. Damit hat sich die Entwicklung auf Landes- und Bundesebene endlich auch spürbar auf die Landkreise ausgewirkt. Die Reduzierung der wöchentlichen Aufnahmepflicht stellt für den Rems-Murr-Kreis eine dringend benötigte Entlastung dar.
Herkunftsländer der Flüchtlinge
Der Trend der letzten Lageberichte, wonach der Anteil der Migranten aus Syrien, Afghanistan und dem Irak stetig steigt, hat sich weiterhin manifestiert. Das Land weist dem Landkreis mittlerweile fast nur noch Flüchtlinge aus besagten Bürgerkriegsländern zu. Der Anteil von Zuwandern aus Tunesien und Marokko ist dagegen verschwindend gering. Auch aus Algerien kommt lediglich ein kleiner Teil der uns zugewiesenen Flüchtlinge. Die drei zu den Maghreb-Staaten gehörenden Länder werden derzeit als sichere Herkunftsländer diskutiert.
Aufnahmepflicht Rems-Murr-Kreis
Währenddessen sinkt die Zahl neu in Baden-Württemberg ankommender Flüchtlinge weiter. Im März kamen 3.300 Flüchtlinge in Baden-Württemberg an, was im Vergleich zu den 10.000 im Februar noch einmal eine Reduzierung um zwei Drittel bedeutet. Nach Auskunft des Integrationsministeriums befinden sich in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen derzeit noch knapp 8.000 Flüchtlinge. Laut Pressemittelung des Ministeriums sollen im Mai 2016 nur insgesamt 500 Flüchtlinge an alle 35 Landkreise und neun Stadtkreise in Baden-Württemberg zugewiesen werden.
Der Koordinierungsstab Flüchtlingsunterbringung begrüßt dieses Signal vom Land, ist sich aber bewusst, dass die Reduzierung der Verlegungszahl unter dem Vorbehalt steht, dass die Flüchtlingszahlen nicht wieder kurzfristig steigen. Ein kurzfristiger Zahlenanstieg lässt sich angesichts der möglichen Auswirkung des verbesserten Wetters und der unsicheren politischen Entwicklung auf europäischer Ebene nicht ausschließen.
Aktuelle Abschiebezahlen werden den Landkreisen vom Regierungspräsidium nur alle sechs Monate zur Verfügung gestellt und liegen daher aktuell nicht vor. Nach dem letzten Stand Ende 2015 wurden 107 Personen im Rems-Murr-Kreis abgeschoben.
Koordinierungsstab Flüchtlinge
Im April muss eine weitere Notunterkunft in Form einer Halle in Urbach mit 50 Flüchtlingen belegt werden. Mit Ausnahme dieser neuen Notunterkunft können die geforderten 67 Plätze pro Woche im April in auf Dauer geeigneten Gemeinschaftsunterkünften bereitgestellt werden. Die Notwendigkeit einer weiteren Notunterkunft in Urbach zeigt jedoch, dass die Kreisverwaltung trotz gesunkener Zuweisungszahlen im April noch keine Überkapazitäten schaffen, sondern lediglich auf das Belegen weiterer Zelte vorerst verzichten kann.
Sollten sich durch die vom Land unter Vorbehalt angekündigten Zuweisungszahlen freie Betten in neu errichteten Gemeinschaftsunterkünften ergeben, wird der Kreis die Sporthallen sukzessive leeren. Landrat Sigel betont diesbezüglich, dass bis zum Sommer mit Nachdruck an der Räumung der belegten Sporthallen gearbeitet wird sowie den Schulen und Vereinen Planungssicherheit für das kommende Winterhalbjahr verschafft werden soll.
Weitere Entwicklung 2016
Grund für die positive Entwicklung der Aufnahmepflicht sind nicht global gesunkene Flüchtlingszahlen, sondern vielmehr die politischen Vereinbarungen auf EU-Ebene mit der Türkei sowie die Schließung der sogenannten Balkanroute. Der Rems-Murr-Kreis verlässt sich daher nicht auf eine langfristige Entlastung der Landkreise, sondern bereitet sich weiterhin auf bis zum Jahresende 9.000 Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften des Rems-Murr-Kreis vor. Wir können uns als Kreisverwaltung nicht darauf verlassen, dass die derzeitigen politischen Absprachen und Haltungen der einzelnen Staaten auf Dauer Bestand haben.
Viel mehr bittet die Kreisverwaltung um Verständnis, dass weiterhin der Bau und die Herrichtung großer Gemeinschaftsunterkünfte verfolgt werden. Dies ist notwendig, um auf die weitere Entwicklung der politischen Lage und die damit zusammenhängenden Flüchtlingsströme vorbereitetet zu sein. Sollte sich die Aufnahmepflicht mittel- und langfristig auf einem noch niedrigeren Niveau einpendeln, kann der Landkreis umso schneller Notunterkünfte – allen voran Turnhallen – räumen.
Das Landratsamt begrüßt dabei das Verständnis der Gemeindeverwaltungen und die gemeinschaftlich getragene Planung, die sich nicht auf langfristig sinkende Flüchtlingszahlen verlässt. Die Kreisverwaltung steht daher weiterhin in engem und kooperativem Dialog mit sämtlichen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet, um einerseits weitere Standorte für Neubauten festzulegen und andererseits nach wie vor Bestandsgebäude ausfindig zu machen, die sich für eine Flüchtlingsunterkunft eignen.
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Seit Ende Februar 2016 ist die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die in der Obhut des Rems-Murr-Kreises stehen, auf 262 angewachsen.
Auch im Bereich der Unterbringung von UMA hat sich die Situation in Form von geringeren Zuweisungen im März und April spürbar geändert. Wie bei den Flüchtlingszahlen lässt sich jedoch auch bei den UMA keine abgesicherte Aussage über die Entwicklung der neu in Baden-Württemberg ankommenden UMA und der damit zusammenhängenden Aufnahmepflicht für den Kreis treffen. Die Kreisverwaltung wird daher weiter dezentrale und bedarfsgerechte Wohnformen für UMA realisieren und die bereits auf den Weg gebrachten Objekte zur Unterbringung umsetzen. Wie im Kreis mit den Kommunen vereinbart, werden die UMA weiterhin bei der Verteilung von Flüchtlingen im Kreis angerechnet, so dass den Kommunen keine zusätzliche und dadurch nachteilige Belastung entsteht.
Erfolgreiche Rückkehrberatung
Die Beratungsstelle für die freiwillige Rückkehr im Landratsamt konnte von Anfang Februar bis Ende März weitere 103 Rückkehrer verzeichnen. Gegenüber insgesamt 47 Rückkehren von Oktober 2015 bis Januar 2016 ist dies ein deutlich höherer Wert.
(red/mj)
