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Baden‑Württemberg / Stuttgart. Im vergangenen Jahr wurden nach Feststellung des Statistischen Landesamtes 19.903 Ehen geschieden – 2 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Gegenüber 2004, als mit 25.129 Scheidungen der bisherige Höchststand seit Bestehen des Landes Baden‑Württemberg registriert wurde, sind die Scheidungszahlen sogar um ein Fünftel zurückgegangen.

Im Vergleich zu 1990 lag die Zahl der Ehescheidungen im vergangenen Jahr allerdings um ein Fünftel höher, seit 1980 hat sie sich sogar um über die Hälfte erhöht.

Parallel zu den Scheidungsfällen hat sich die Zahl der von Scheidung betroffenen minderjährigen Kinder in den letzten Jahren entwickelt: Nachdem deren Zahl bis auf die bisherige Rekordhöhe von 21.965 Kindern im Jahre 2004 angestiegen war, ist sie seither tendenziell rückläufig.

Im vergangenen Jahr waren 15.985 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen – 3 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Im vergangenen Jahr lag allerdings die Zahl der von einer Scheidung betroffenen Kinder um 28 Prozent höher als noch 1990. Dies beruht nicht nur darauf, dass seither die Zahl der Ehescheidungen insgesamt angestiegen ist, sondern ist auch darauf zurückzuführen, dass sich heute mehr Ehepaare mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern trennen als noch Anfang der 1990er-Jahre.

Während 1990 etwa jede fünfte der seinerzeit geschiedenen Ehen zwei oder mehr minderjährige Kinder hatten, traf dies im Jahr 2015 bereits auf fast jede vierte der gerichtlich getrennten Ehen zu.

In regionaler Hinsicht zeigen sich deutliche Unterschiede im Scheidungsverhalten. Die wenigsten Ehen wurden zuletzt im Main-Tauber- und im Alb-Donau-Kreis geschieden: Im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 20152 kamen dort 72 bzw. 73 Ehescheidungen auf 10.000 Ehen; ähnlich niedrig lag die so genannte spezifische Scheidungsziffer im Ostalb- und im Ortenaukreis.

Am höchsten war die Scheidungsziffer in den Stadtkreisen Mannheim und Pforzheim sowie im Landkreis Emmendingen. Während in den vergangenen Jahrzehnten die Scheidungshäufigkeit in den Großstädten und stärker verdichteten Gebieten tendenziell höher und in den eher ländlich strukturierten Kreisen geringer war, ist heutzutage ein eindeutiges »Stadt-Land-Gefälle« nicht mehr zu beobachten.

Allein aus einem Vergleich mit dem Vorjahresergebnis sollte jedoch kein Trend hin zu einer gesunkenen Scheidungshäufigkeit abgeleitet werden. Hierzu ist vielmehr die Entwicklung der Ehescheidungen im Zusammenhang mit der Zahl der bestehenden Ehen über einen längeren Zeitraum zu betrachten. Außerdem können sich jährliche Schwankungen auch aufgrund der unterschiedlichen Arbeitskapazitäten an den Familiengerichten ergeben. Da die Zahl der Scheidungen vor allem in den kleineren Stadt- und Landkreisen im Zeitablauf zum Teil nicht unerheblich schwanken, wurde ein Durchschnitt aus vier Jahren gebildet. (red/mj))

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