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Im Zeitraum Januar bis September 2015 wurden nach Angaben der Amtsgerichte in Baden‑Württemberg 1 399 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2014 waren es 1 337 insolvente Unternehmen. Das ist ein Plus von 4,6 Prozent oder 62 Unternehmen. Mehr als zwei Drittel oder 943 der Insolvenzverfahren in den ersten drei Quartalen 2015 wurden eröffnet. In 456 Fällen wurde die Eröffnung mangels Masse abgelehnt.

Für die Zunahme der Unternehmensinsolvenzen im ersten Dreivierteljahr 2015 waren ausschließlich Unternehmen mit einer Forderungssumme von unter 250 000 Euro verantwortlich. Die Zahl der Unternehmen mit einer höheren Forderungssumme war rückläufig. Gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode nahm die Zahl der Unternehmen mit Schulden von über einer Million Euro um knapp 16 Prozent ab. So lag der Anteil dieser Unternehmen im betrachten Zeitraum mit 12,0 Prozent deutlich unter dem Anteil des Vorjahreszeitraums (15,0 Prozent).

Im Handel (einschließlich Instandsetzung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) wurden die meisten insolventen Unternehmen festgestellt.

Mit 342 Insolvenzverfahren (+6,5 Prozent) lag der Handel deutlich vor dem Baugewerbe mit 212 Verfahren (+26,9 Prozent) und 158 Verfahren (+1,9 Prozent) bei den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, wie z.B.

Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Verwaltung und Führung von Unternehmen, Architektur und Ingieneursbüros, Werbung und Marktforschung. Im Verarbeitenden Gewerbe mit 135 Verfahren war dagegen ein Rückgang der Insolvenzverfahren zu verzeichnen (−5,6 Prozent).

Im Gastgewerbe wurden 112 Insolvenzen gezählt, 89 Verfahren im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen. Es waren 10 309 beschäftigte Arbeitnehmer unmittelbar von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen. Davon arbeiteten 3 403 Personen im Handel, 2 899 Personen im Verarbeitenden Gewerbe , 1 033 Personen bei den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und 848 Personen im Baugewerbe.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger summierten sich zwischen Januar und September 2015 auf insgesamt 1,04 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Forderungssumme je Insolvenzfall belief sich somit auf rund 0,8 Millionen Euro, gegenüber 1,9 Millionen Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

In den ersten drei Quartalen 2014 lag die Forderungssumme mit 2,57 Milliarden Euro deutlich höher. (red/mj)

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