Im Jahr 2010 gab es in Baden‑Württemberg rund 5,3 Millionen unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige. Die Zahl umfasst neben den veranlagten Steuerpflichtigen auch nicht veranlagte Arbeitnehmer, soweit für diese Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren.

Zusammen veranlagte Ehegatten werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes setzten die Finanzbehörden bei den unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkommensteuer (bzw. Jahreslohnsteuer) in Höhe von insgesamt 31,6 Milliarden Euro fest.

Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte ab 50 000 Euro trugen 73,2 Prozent der Einkommensteuerlast. Diese Gruppe machte gut ein Fünftel (20,7 Prozent) der Steuerpflichtigen aus. Dabei entfielen 17,8 Prozent der festzusetzenden Einkommensteuer auf die 0,5 Prozent oder rund 28 000 Steuerpflichtigen mit Einkünften ab 250 000 Euro.

Demgegenüber wurde bei den knapp 80 Prozent Steuerpflichtigen mit Einkünften unter 50 000 Euro 26,8 Prozent der Einkommensteuer festgesetzt.

Die 42 Prozent Steuerpflichtigen mit Einkünften unter 20 000 Euro kamen dabei auf 2 Prozent der Einkommensteuerlast. Im Durchschnitt lag die im Südwesten für das Jahr 2010 festzusetzende Einkommensteuer – bezogen auf die Anzahl an Steuerpflichtigen – bei 5 976 Euro. Bezogen auf die Steuerbelasteten (Steuerfestsetzungen größer null) betrug der Durchschnittswert 8 270 Euro. (red/mp)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von rein technischen Cookies zu. Wir verwenden keine Marketing- oder Analyse Cookies. Wir interessieren uns nämlich nicht für dein Surfverhalten. Andere hingegen schon. Deswegen werden iframes, eingebettete Videos und Scripte nicht angezeigt, solange du nicht auf "Akzeptieren" drückst. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen