Wer einen Badumbau plant und dabei bislang mit einem staatlichen Zuschuss zur Barrierereduzierung gerechnet hat, muss die Finanzierung neu einordnen. Die KfW nimmt für ihr Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) derzeit keine neuen Anträge mehr an, weil die dafür vorgesehenen Bundesmittel ausgeschöpft sind. Für die Planung eines Badumbaus ist deshalb wichtig, neue Vorhaben von bereits laufenden Anträgen und bestehenden Zusagen zu unterscheiden.
KfW nimmt keine neuen Anträge für den Zuschuss 455-B an
Auf ihrer offiziellen Programmseite erklärt die KfW, dass der Zuschuss 455-B wegen hoher Nachfrage nicht mehr beantragt werden kann. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes finanziert; diese Mittel sind für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft. Ab sofort ist im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) keine neue Antragstellung mehr möglich. Das betrifft alle, die bislang noch keinen Antrag eingereicht hatten und den Zuschuss neu in ihre Planung einrechnen wollten. Eine erneute Antragstellung wäre laut KfW erst denkbar, wenn im Jahr 2027 wieder Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden – eine Zusage dafür gibt es derzeit nicht.
Wer eine Förderung in die Kalkulation einbezieht, sollte sich deshalb auf den jeweils aktuellen Stand der offiziellen KfW-Programmseite stützen statt auf ältere Informationen. Förderhinweise auf älteren Ratgeberseiten können den zwischenzeitlich geänderten Status noch nicht abbilden. Für die Entscheidung zählt daher die aktuelle Mitteilung des Fördergebers, nicht eine frühere Programmbeschreibung oder eine allgemeine Aussage zur Förderfähigkeit.
Laufende Anträge und bestehende Zusagen sind davon getrennt
Der Antragsstopp betrifft neue Anträge. Wer seinen Antrag bereits vor der Ausschöpfung der Mittel gestellt hat, muss laut KfW keine Nachteile befürchten: Diese Anträge werden weiterbearbeitet. Erfüllt ein Antrag die Fördervoraussetzungen, folgt eine Zusage, mit der der Zuschuss für das jeweilige Vorhaben reserviert wird. Wer bereits eine Zusage erhalten hat, behält den reservierten Betrag ebenfalls; ausgezahlt wird er allerdings erst, wenn die Einhaltung der Förderbedingungen nachgewiesen ist.
Für die eigene Situation zählt daher der Bearbeitungsstand des individuellen Antrags und nicht allein die allgemeine Meldung über den Programmstopp. Bei Rückfragen zum Antrag, zum Bearbeitungsstand oder zu erforderlichen Nachweisen ist die KfW die zuständige Anlaufstelle. Unterlagen und Fristen aus einer bereits erteilten Zusage sollten sorgfältig geprüft werden, denn die konkrete Auszahlung richtet sich weiterhin nach den Förderbedingungen des jeweiligen Vorhabens.
Was der Antragsstopp für die Planung eines Badumbaus bedeutet
Für neu geplante Vorhaben sollte ein Zuschuss aus dem Programm 455-B derzeit nicht als gesicherter Finanzierungsbaustein eingeplant werden. Sinnvoller ist es, die voraussichtlichen Kosten zunächst unabhängig von einer möglichen Förderung zu kalkulieren und Eigenmittel, Kredite oder andere Unterstützung getrennt zu betrachten. Das gilt besonders, wenn mehrere Gewerke zusammenkommen oder ein Umbau Bewegungsflächen und technische Ausstattung eines Bades verändert.
Eine Badsanierung in Crailsheim kann von der Erneuerung einzelner Oberflächen bis zu umfassenderen Anpassungen reichen, die den Zugang zum Bad erleichtern sollen; welche Maßnahmen im konkreten Fall förderfähig wären, lässt sich daraus jedoch nicht pauschal ableiten. Vor einer verbindlichen Beauftragung sollten Förderstatus, Finanzierung und zeitliche Abfolge auf Basis der aktuellen Programmlage geprüft werden. Angebote sollten erkennen lassen, welche Arbeiten vorgesehen sind und welche Kosten jeweils anfallen, damit der tatsächlich zu finanzierende Eigenanteil nachvollziehbar bleibt.
Der Antragsstopp kann zudem dazu führen, notwendige Anpassungen und weitergehende Umbauwünsche bei der Finanzierung getrennt zu betrachten. Das ersetzt keine Förderprüfung, schafft aber eine klarere Grundlage für die Entscheidung.
Kredit und Pflegekassenleistung sind andere Finanzierungswege
Wer trotz des Antragsstopps eine Finanzierung für barrierereduzierende Maßnahmen sucht, kann laut KfW den zinsverbilligten Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) prüfen. Anders als der Zuschuss 455-B ist dieser Kredit kein geschenkter Förderbetrag, sondern ein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Die konkreten Bedingungen sind vor der Planung mit der finanzierenden Bank und anhand der aktuellen KfW-Informationen zu prüfen.
Daneben können für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht kommen, wenn die persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Anspruch ergibt sich nicht allein daraus, dass ein Bad umgebaut wird; maßgeblich ist der jeweilige Einzelfall. Deshalb sollte vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse geklärt werden, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen erforderlich sind.
Zuschuss, Kredit und mögliche Versicherungsleistung unterscheiden sich nach Zweck, Rückzahlung und Antragsverfahren. Sie sind nicht beliebig austauschbar und sollten auch nicht ohne Prüfung als kombinierbare Finanzierung behandelt werden. Wer mehrere Wege erwägt, kann zunächst die Bedingungen jeder Stelle getrennt ermitteln und erst danach ein Gesamtbudget aufstellen.
Barrierearme Planung beginnt vor der Auswahl der Ausstattung
Unabhängig von der Förderfrage lohnt sich bei einem Badumbau ein Blick auf die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen. Die DIN 18040-2 behandelt barrierefreies Bauen in Wohnungen und unterscheidet Anforderungen für barrierefrei nutzbare Bereiche von zusätzlichen Anforderungen an eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung. Dabei geht es unter anderem um Bewegungsflächen, Zugänglichkeit und die Anordnung von Sanitärobjekten. Die konkrete Planung hängt vom Grundriss und der vorgesehenen Nutzung ab; eine einzelne Maßnahme oder ein bestimmtes Ausstattungsprodukt macht ein Bad nicht automatisch normgerecht.
Die Begriffe „barrierearm“ und „barrierefrei“ sind außerdem nicht gleichbedeutend: „barrierearm“ beschreibt häufig eine Reduzierung einzelner Hindernisse, während Barrierefreiheit an konkrete Anforderungen gebunden ist. Welche Lösung im Bestand möglich ist, hängt auch von baulichen Gegebenheiten ab. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme kann sichtbar machen, wo Türen, Schwellen, Bewegungsflächen oder Leitungsführungen die Planung beeinflussen. Die Norm bietet dafür einen fachlichen Orientierungsrahmen, ersetzt aber keine Prüfung des einzelnen Raums und der geltenden Anforderungen.
Förderstatus vor dem Start des Vorhabens erneut prüfen
Da sich Förderprogramme ändern können, bleibt die offizielle KfW-Programmseite die maßgebliche Quelle für den aktuellen Stand. Eine Wiederaufnahme der Antragstellung 2027 ist nur dann möglich, wenn erneut Bundesmittel bereitgestellt werden; zugesagt ist dies derzeit nicht. Die KfW weist zudem darauf hin, dass ein Antrag nur gestellt werden kann, solange das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Wer eine Finanzierung plant, sollte daher die jeweiligen Bedingungen vor dem Start der Arbeiten bei der zuständigen Stelle prüfen und zeitliche Vorgaben nicht aus allgemeinen Informationen ableiten.
Das betrifft auch andere mögliche Finanzierungswege, etwa einen Kredit oder eine Leistung der Pflegeversicherung. So lassen sich der aktuelle Förderstatus, eine individuelle Anspruchsprüfung und die handwerkliche Planung voneinander trennen. Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich beurteilen, welche Kosten selbst getragen werden müssen und welche Finanzierung tatsächlich zur Verfügung steht.

