Peter-Kirchhoff / Pixelio

Die Kriminalitätsrate im Bereich des Polizeipräsidiums Reutlingen liegt mit 4.542 Straftaten pro 100.000 Einwohner (2016: 4.706) weiterhin deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt (5.295). Polizeipräsident Prof. Alexander Pick: „Das ist umso erfreulicher, da in Baden-Württemberg insgesamt die Kriminalitätsrate auf einen historischen Tiefstand gesunken ist und sich auf dem niedrigsten Niveau seit 1990 befindet. Die Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen leben also in einer sehr sicheren Region!“

Das Polizeipräsidium Reutlingen registrierte im vergangenen Jahr 47.122 Fälle, das sind 2,6 Prozent weniger als 2016. Besonders auffällig sind dabei die Rückgänge im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls, des Ladendiebstahls und bei den ausländerrechtlichen Verstößen, die mit dem Rückgang der Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen korrelieren. Die geringeren Fallzahlen gingen mit einer höheren Aufklärungsquote einher. Diese konnte im Jahr 2017 auf 61,6 Prozent (2016: 60,7) erneut gesteigert werden und erreicht damit den höchsten Stand in den letzten zehn Jahren.

Die Zahl der Tatverdächtigen ist im vergangenen Jahr auf insgesamt 22.262 (2016: 22.416) leicht gesunken. Während die Zahlen bei den erwachsenen Tatverdächtigen leicht rückläufig sind, setzt sich der seit Jahren anhaltende Anstieg bei den tatverdächtigen jungen Menschen unter 21 Jahren weiter fort. Besonders auffällig sind dabei die Steigerungen um 6,3 bzw. 4,6 Prozent bei den jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen auf 2.013 bzw. 2.308. Bedenklich ist auch die deutliche Zunahme der Tatverdächtigen, die bei der Tatausführung eine Schusswaffe mit sich führten. Deren Zahl erhöhte sich um 15,5 Prozent auf insgesamt 134 Fälle.

Die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen ist nach dem kontinuierlichen Anstieg in den vergangenen Jahren 2017 mit insgesamt 9.742 (2016: 10.677) rückläufig. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen beträgt knapp 44 Prozent. Die rückläufigen Zahlen sind unter anderem auf die starke Abnahme der Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asylgesetz oder Freizügigkeitsgesetz EU zurückzuführen. Allein in diesem Deliktsbereich waren mit 2.052 im vergangenen Jahr 1.004 Tatverdächtige weniger als 2016 zu verzeichnen. Ohne diese spezifischen Verstöße liegen die Tatverdächtigenzahlen mit 7.690 (2016: 7.621) knapp über dem Vorjahresniveau.

Sorge bereiten weiterhin die Zahlen der tatverdächtigen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge, die mit 2.002 Tatverdächtigen (2016: 2.055) über ein Viertel der nichtdeutschen Tatverdächtigen stellen (ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asylgesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz EU). Die Zahlen der durch Asylbewerber bzw. Flüchtlinge begangenen aufgeklärten Straftaten (ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asylgesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz EU) stagnieren mit 3.103 knapp unter Vorjahresniveau (2016: 3.119). Über ein Drittel der Fälle waren Körperverletzungen (905) und knapp ein Viertel Diebstahlsdelikte (754). Bei den das Sicherheitsgefühl besonders beeinträchtigenden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden in 88, bei Straftaten gegen das Leben in sechs der aufgeklärten Fälle Asylbewerber bzw. Flüchtlinge als Tatverdächtige ermittelt. Gerade die Tötungsdelikte und die Körperverletzungsdelikte ereignen sich überwiegend zwischen den Flüchtlingen und stehen oftmals mit Unterbringungsverhältnissen in Verbindung, die wenig Rückzugsraum für den Einzelnen bieten. In diesem Zusammenhang ist weiterhin eine hohe Anzahl von polizeilichen Einsätzen an Flüchtlingsunterkünften zu verzeichnen. Polizeipräsident Prof. Alexander Pick: „Etwa jeder zehnte ermittelte Tatverdächtige ist ein Asylbewerber bzw. Flüchtling. Diese Entwicklung war in Anbetracht des Zustroms vorhersehbar und überrascht uns nicht. Die Mehrheit der Migranten sind junge Männer, die im Vergleich mit anderen Bevölkerungsgruppen per se kriminalitätsbelasteter sind. Allerdings sind auch einige Akteure mit hoher krimineller Energie darunter, die schon in ihren Heimatländern keine unbeschriebenen Blätter waren. Mit einer speziellen Konzeption zur Bekämpfung der Flüchtlingskriminalität legen wir verstärkt den Fokus auf Mehrfachtäter, um in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und den Ausländerbehörden zeitnahe Sanktionen sowie aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ermöglichen. Aktuell besteht für knapp die Hälfte der insgesamt 76 Mehrfachtäter „Zuwanderer“ ein Haftbefehl. Das werten wir als ersten Erfolg unseres konzertierten Vorgehens. “

Diebstahlsdelikte machen mit rund 14.743 Fällen (2016: 15.819) knapp ein Drittel aller registrierten Straftaten aus und haben im Vorjahresvergleich um knapp sieben Prozent abgenommen. Besonders erfreulich ist dabei die Entwicklung im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls, dessen Fallzahlen seit dem Höchststand im Jahr 2014 (1.045) um mehr als ein Drittel reduziert werden konnten. 2017 wurden mit 669 Wohnungseinbruchsdiebstählen insgesamt 215 Fälle weniger erfasst als 2016. Mit 17,5 Prozent (2016: 27,1) konnten allerdings deutlich weniger Fälle aufgeklärt werden, was sich mit der Aufklärung mehrerer größerer Tatserien im Jahr 2016 begründet, die sich in diesem Ausmaß nicht fortsetzen ließ. Von den 88 ermittelten Tatverdächtigen (2016: 117) besitzen über 68 Prozent keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der überwiegende Teil stammte aus ost-/südosteuropäischen Staaten, von wo aus mitunter hochprofessionell agierende Banden anreisen. Die polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität, insbesondere die Einrichtung der Ermittlungsgruppe Eigentum und die erhöhten Kontrollaktivitäten durch die Polizeireviere und die Polizeihundeführer sowie die Einbindung der Kräfte des Präsidiums Einsatz, zeigen Erfolge und werden 2018 innerhalb des Polizeipräsidiums Reutlingen konsequent fortgesetzt. Im vergangenen Jahr wurden neben den Kontrollaktivitäten im Rahmen des täglichen Dienstes insgesamt 147 Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität durchgeführt. Polizeipräsident Prof. Alexander Pick: „Trotz des erfreulichen Rückgangs der Fallzahlen geben wir keine Entwarnung. Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele ein Schock, bei dem psychischen Folgen oft schwerer wiegen als der materielle Schaden. Wir werden unsere Anstrengungen zur Eindämmung dieses Deliktsfeldes daher weiter fortführen. Die Einstufung des Wohnungseinbruchsdiebstahls als Verbrechenstatbestand eröffnet uns dabei weitere Eingriffsbefugnisse, bspw. im Bereich der Telekommunikationsüberwachung, die wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vollumfänglich ausschöpfen werden.“ In knapp der Hälfte der Fälle gelang es dem Täter nicht, in die Wohnung einzudringen oder etwas zu stehlen.

Ein Beleg dafür, wie wichtig eine wachsame Nachbarschaft und technischer Einbruchsschutz sind, zu dem die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Reutlingen ständig kostenlose Beratungen anbietet. Das Angebot wurde im vergangenen Jahr 1.656 mal (2016: 2.251) in Anspruch genommen. Daneben haben sich rund 1.550 Bürgerinnen und Bürger bei Informationsveranstaltungen des Referats Prävention über Einbruchsschutz informiert. Das Polizeipräsidium Reutlingen appelliert an die Bevölkerung, bei verdächtigen Wahrnehmungen unverzüglich die Polizei unter 110 zu alarmieren.

Dies erhöht die Chancen, Einbrecher auf frischer Tat oder in Tatortnähe festzunehmen und ihnen eventuell weitere Taten nachzuweisen. Bei den Betrugsdelikten bildete im vergangenen Jahr vor allem die Bekämpfung des sogenannten „Call-ID-Spoofings / Telefonbetrugs“ einen polizeilichen Handlungsschwerpunkt. Bei dem besonders perfiden, bundesweiten Kriminalitätsphänomen werden massenhaft gezielt ältere Menschen von Personen angerufen, die sich als Polizeibeamte, Kriminalbeamte, verdeckte Ermittler (BKA, LKA oder eine örtliche Dienststelle) oder auch als Staatsanwälte ausgeben und mittels einer Lügengeschichte versuchen, an Geld oder Wertsachen der Angerufenen zu gelangen.

Durch geschickte Gesprächsführung wird den Opfern der Eindruck vermittelt, dass sie ins Visier von Einbrechern geraten sind und nun schnell handeln müssen. Zum Schutz ihres Eigentums werden die Opfer aufgefordert, ihre kompletten Wertsachen der „Polizei“ zu übergeben. Dabei nutzen die Täter gezielt einerseits die Angst vieler Senioren vor Einbrechern und andererseits deren hohes Vertrauen in die Polizei aus. Im vergangenen Jahr sind im Bereich des Polizeipräsidiums Reutlingen 530 Spoofing-Fälle, davon 13 vollendete Taten mit einem finanziellen Gesamtschaden von über 400.000 Euro bekannt geworden. Obwohl zwischenzeitlich nahezu 98 Prozent der Angerufenen den Betrugsversuch erkennen, finden die Täter immer noch Opfer, die bereit sind, ihre Wertsachen den vermeintlichen Polizeibeamten zu übergeben. Beim Polizeipräsidium Reutlingen wurde für die Bekämpfung dieses Phänomenbereichs speziell eine kriminalpolizeiliche Ermittlungsgruppe eingerichtet.

Darüber hinaus wurden neben den Senioren gezielt die Banken sensibilisiert, beim Abheben hoher Geldbeträge besonders auf ältere Menschen zu achten. Diese Maßnahme verhinderte bereits in mehreren Fällen die Vollendung der Taten im letzten Moment. Polizeipräsident Prof. Alexander Pick appelliert an die Adresse potentieller Opfer: „Die Täter treten sicher, gewandt und zunehmend auch aggressiver auf. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Ihre Polizei wird von Ihnen niemals die Übergabe von Wertsachen an der Haustüre oder gar Überweisungen über fragwürdige Dienste verlangen. In solchen Fällen erstatten Sie schnellstmöglich Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.“

Die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stark beeinträchtigenden Fälle der Gewaltkriminalität, zu der unter anderem schwere Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung zählen, stagniert mit 1.629 (2016: 1.579) knapp über dem Vorjahresniveau. Bei den Tötungsdelikten ist im vergangenen Jahr ein Zuwachs um fünf auf insgesamt 30 Fälle zu beobachten. In 18 Fällen blieb es beim Versuch. Mit Ausnahme einer fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einem Gebäudebrand in Reutlingen-Betzingen sowie eines versuchten Totschlags in Denkendorf konnten alle Delikte durch die Polizei geklärt werden. Die ebenfalls das Sicherheitsgefühl stark beeinträchtigenden Fälle gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind im vergangen Jahr sprunghaft um 218 auf insgesamt 641 angestiegen.

Der Anstieg ist ein rein statistischer Effekt und überwiegend in der Einführung der neuen Sexualstraftatbestände „Sexuelle Übergriffe nach 177 StGB“ sowie „Sexuelle Belästigung nach § 184i StGB“ begründet, welche ein Fehlverhalten in diesem Bereich früher strafrechtlich relevant werden lassen. Zudem wurden viele Belästigungen auf sexueller Basis vor der Reformierung überwiegend den Beleidigungen und damit nicht den Sexualstraftaten zugerechnet.

Allein 231 Fälle sind auf die strafrechtlichen Neuerungen zurückzuführen. Die Fallzahlen bei der Vergewaltigung/sexuellen Nötigung/sonstigen sexuellen Nötigung sind dagegen um über 29 Prozent zurückgegangen.

Anhaltend hoch ist das Niveau bei den Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte. Hier war im vergangenen Jahr erneut ein Anstieg um knapp sieben Prozent auf 342 Straftaten (2016: 320) zu verzeichnen. Damit setzt sich eine seit Jahren anhaltende Tendenz weiter fort. Während bei den Körperverletzungsdelikten ein Rückgang von knapp 13 Prozent auf 161 Fälle (2016: 185) festzustellen war, musste bei den Widerstandshandlungen ein deutlicher Zuwachs von knapp 36 Prozent auf 145 Fälle (2016: 107) verzeichnet werden. Besorgniserregend ist auch die deutliche Zunahme bei der Zahl der verletzten Beamtinnen und Beamten. 2017 wurden insgesamt 157 Beamte (2016: 128) verletzt, glücklicherweise in allen Fällen nur leicht. Das entspricht einer Zunahme um knapp 24 Prozent und ist der höchste Wert in den vergangenen fünf Jahren. Über 80 Prozent der 303 Tatverdächtigen (2016: 299) standen unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen. Polizeipräsident Prof.

Alexander Pick: „Die Zahlen sprechen für eine weitere Verschärfung der Situation, in der sich die staatliche Autorität allgemein befindet. Immer öfter schlägt unseren Kolleginnen und Kollegen auch in scheinbar harmlosen Situationen Respektlosigkeit, Widerstand oder gar offene Gewalt entgegen, leider oft auch von sogenannten Normalbürgern. Die Entwicklung ist nicht hinnehmbar und entsprechendes Verhalten wird von uns konsequent verfolgt. Die Mitte vergangenen Jahres in Kraft getretene Strafverschärfung bei Gewalt gegen Polizeibeamte ist dabei ein richtiges und wichtiges Signal.“

Die landkreisbezogenen Statistikzahlen finden Sie im Internet unter ppreutlingen.polizei-bw.de/statistiken

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