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Das Verhältnis der deutschen Rechtsprechung in Bezug auf den Anbau von Cannabis ist nicht so einfach darzulegen. Während sich Länder wie Kanada, Uruguay und viele US-Bundesstaaten öffneten, bleibt der Anbau von Hanf hierzulande weitgehend verboten. Zwar wird inzwischen wahrgenommen, dass Cannabis weitaus mehr darstellt als das psychoaktive THC (Tetrahydrocannabinol). Auch können in Online-Shops Hanfsamen von verschiedenen Herstellern problemlos bestellt, gekauft und bezahlt werden. Doch wer Cannabis selbst anbauen will, muss damit rechnen, sich nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verantworten zu müssen.

Auch der Boom von CBD (Cannabidiol) hat daran vorerst noch nichts geändert. Die Substanz entspringt derselben Pflanze und hilft Anwendern, Stresssymptome abzubauen und chronische Schmerzen zu lindern. Obwohl der Wirkstoff keine berauschenden Wirkungen zeitigt, sind entsprechende Sorten Hanf nicht mal als Zimmerpflanze legal. Jedoch keine Regel ohne Ausnahme.

Anbau von Medizinischem Hanf und Nutzhanf erlaubt

Wer Cannabis in Deutschland legal anbauen will, muss hohe bürokratische Hürden überwinden. In der Landwirtschaft tätige Unternehmen dürfen Hanf als Nutzpflanze unter strikten Auflagen anbauen. Dieser wird dann zur Textilproduktion verwendet oder in der Nahrungsmittelindustrie verarbeitet. Dabei muss es sich um Sorten handeln, welche eine entsprechende Lizenz der EU (Europäische Union) besitzen. Eine Sondergenehmigung kann auch dann erteilt werden, wenn der Anbau von Hanf zu wissenschaftlichen Zwecken erfolgen soll. Dabei wird jeder Einzelfall vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft.

Aufsehen erregte eine Initiative derselben Institution, als sie 2018 drei Lizenzen vergab, um medizinisches Cannabis legal anbauen zu können. Dies geschah auf Druck der seit März 2017 geltenden Erlaubnis, Cannabisprodukte bei bestimmten Krankheitsbildern auf Rezept zu erhalten. Sofort schoss die Nachfrage in die Höhe und die Regierung musste viele Tonnen aus Kanada und den Niederlanden importieren, die ihre Gesetzgebung besser abgestimmt haben.

Staatlicher Anbau in Neumünster und bei Dresden

In Deutschland besagt diese, das Anbau, Besitz und Verkauf von Cannabis illegal sind, sofern 0,2 % THC überschritten werden. Medizinisches Cannabis tut das allemal, werden dabei doch Pflanzen benötigt, welche einen THC-Gehalt von bis zu 20 % aufweisen. Um die teuren Importe zurückfahren zu können, entschloss man sich dazu, dass benötigte Cannabis in Deutschland anzubauen. Schnell wurden Profis gesucht und ein Berliner Start-up sowie zwei deutsche Niederlassungen mit kanadischem Background erhielten den Zuschlag. Die Produktionsstandorte wurden nach Neumünster in Schleswig-Holstein vergeben und nach Ebersbach, einer kleinen Gemeinde in der Nähe von Dresden.

Die aufgrund des Verbots der Hanfpflanze notwendigen Bestimmungen muten einem Schildbürgerstreich an. Das erschließt sich dem Betrachter bei einer Begehung der Produktionshalle in Neumünster. Diese liegt mitten in einem Gewerbegebiet und ist laut einem Sprecher der verantwortlichen Firma aphria gesichert wie Fort Knox, wo die US-amerikanischen Goldreserven eingelagert sind. Ausgestattet mit zwei Sicherheitsschleusen, hunderten von Überwachungskameras und schusssicherem Glas ähnelt die Fabrik eher einer JVA (Justizvollzugsanstalt) als einem Betrieb, der Pflanzen zum Wohle vieler Millionen Menschen herstellen soll. Dafür sprechen auch die vorschriftsmäßigen 24 cm dicken Stahlbetonwände und die Vielzahl von Körperschallmessgeräten. All dieser Aufwand muss betrieben werden, damit in Deutschland 2,6 Tonnen Cannabis jährlich hergestellt werden können.

Ernte von medizinischem Cannabis erneut verschoben

Und so ist der Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland beileibe keine Erfolgsgeschichte. Schon Fehler bei der Ausschreibung verzögerten die erste Ernte um ein ganzes Jahr. Auf höchstrichterlichen Beschluss wurden die Vergaben des Instituts im März 2018 zurückgepfiffen, weil die Frist beim Verfahren zu kurz bemessen war. Ursprünglich war die erste Ernte für 2019 vorgesehen.

Jetzt wird der Prozess durch die Covid-19-Krise weiter verzögert. Die für Ende 2020 geplante Ernte wird nun wohl ins Frühjahr verschoben, weil notwendige Zertifizierungen der Betäubungsmittelbehörde nicht fristgerecht ausgestellt werden konnten. So ist zu hoffen, dass die Angelegenheit wirtschaftlich zu meistern bleibt, die Beteiligten ihre gute Laune behalten und trotz der Hindernisse eine gute Ernte einfahren können. Den Akteuren in der Politik sei ans Herz gelegt, die verfahrene Situation um die Nutzpflanze Hanf zu entwirren.

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