Anmeldepflicht für Prostituierte, Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber, Kondompflicht für Freier – am 1. Juli hat das Rotlicht-Milieu in Deutschland weniger zu lachen.

Von Alexander Kappen

Stuttgart. Das Leonhardsviertel – eben „die Altstadt“ in Stuttgart sowie die vielen Eros- und Strip-Center in der Region sind ab dem 1. Juli einem strengeren Gesetz unterworfen. Das neue Prostitutions-Gesetz tritt dann bundesweit in Kraft. In Stuttgart aber soll es erst mit einem halben Jahr Verspätung umgesetzt werden. Anmeldepflicht für Prostituierte, Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber, Kondompflicht für Freier: dies alles soll dann Realität werden.

Es gibt in Stuttgart rund 200 Rotlichtbetriebe – die müssen nun investieren, um die neuen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen. Eigene Toiletten für die Freier, ein Notrufsystem in den Zimmern, einen kleinen Sozialraum für die Prostituierten, Sicherheitspersonal – dies alles erfordert wohl die neue Zuverlässigkeitsprüfung, die in Zukunft bei allen Rotlicht-Betrieben durchgeführt wird. Es soll einfach Ärger zwischen Freiern und Prostituierten, sowie die Übertragung von Krankheiten in Zukunft noch konsequenter als bisher vermieden werden.

Auch eine Trennung von Wohnung und Arbeitsplatz der Huren soll das neue Gesetz konkret bedeuten. Prostituierte dürfen also nicht im Eros-Betrieb wohnen. Das tun aber die bisher die Mehrzahl der „ leichten Damen“. Zudem sollen gut sichtbar überall Kondome ausliegen.

Die Behörden tun sich aber schwer bei der Umsetzung des Gesetzes, da dies viel Arbeit sprich Überprüfungen bedarf. Deshalb hat der Gesetzgeber, der Bund auch ein halbes Jahr Übergangszeit eingeräumt. Die will die Stadt Stuttgart nun auch in Anspruch nehmen. Das neue Gesetz wird aber für alle Beteiligten viele Vorteile mit sich bringen.

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