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Stuttgart. Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg mehr als 27.000 Fälle von Erbschaften und Schenkungen geprüft. Im Durchschnitt lag der steuerpflichtige Wert bei etwa 300.000 Euro – Erbschaften machen dabei den größten Teil aus.

Dirk Meyer (kai)

Im Jahr 2024 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg rund 27.000 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen erfasst. Dabei wurde das Gesamtvermögen mit 11,4 Milliarden Euro bewertet. Nach Abzug von Freibeträgen und bestimmten Zuschlägen blieb ein steuerpflichtiger Wert von 6 Milliarden Euro übrig. Aus diesem Betrag wurden Steuern in Höhe von 1,2 Milliarden Euro festgesetzt. Das entspricht etwa 20 Prozent Steuer auf den steuerpflichtigen Erwerb.

Erbschaften und Schenkungen im Überblick

Von den etwa 20.000 Fällen mit steuerpflichtigem Erwerb waren knapp 16.000 Erbschaften mit einem Gesamtwert von rund 4,4 Milliarden Euro. Hier lag der durchschnittliche Wert pro Erbschaft bei 279.000 Euro.

Bei den Schenkungen gab es rund 4.300 Fälle. Das übertragene Vermögen hatte einen Wert von 1,6 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Wert lag hier bei 371.000 Euro. Insgesamt liegt der Durchschnittswert aller Vermögensübertragungen bei etwa 300.000 Euro.

Kleine Vermögenswerte bis 50.000 Euro machten knapp 39 Prozent aller Fälle aus. Diese Übertragungen hatten zusammen einen Wert von 164 Millionen Euro. Dagegen waren Übertragungen von mehr als 2,5 Millionen Euro selten – nur 1,5 Prozent aller Fälle – machten aber mit 2,4 Milliarden Euro fast die Hälfte des übertragenen Vermögens aus. Auf diese großen Übertragungen entfielen Steuern in Höhe von 500 Millionen Euro.

Nachlässe und ihre Zusammensetzung

2024 wurden mehr als 8.200 Nachlässe abgeschlossen bearbeitet. Ihr Gesamtwert lag vor Abzug von Verbindlichkeiten bei 7 Milliarden Euro. Nach Abzug von Schulden blieb ein Reinnachlass von 5,9 Milliarden Euro. Im Schnitt war ein Nachlass damit 714.000 Euro wert.

Mehr als ein Drittel der Nachlässe lag zwischen 500.000 und 2,5 Millionen Euro. Beim Vermögen machten Grundbesitz und sonstiges Vermögen den größten Teil aus. Grundbesitz war etwa 2,8 Milliarden Euro wert, während Betriebsvermögen mit 0,5 Milliarden Euro seltener vorkam. Der größte Anteil entfiel mit 3,7 Milliarden Euro auf sonstige Vermögenswerte wie Bankguthaben, Aktien, Versicherungen oder Hausrat.

Was sagen die Zahlen aus?

Die Statistik umfasst nur Fälle, bei denen tatsächlich eine Steuer festgesetzt wurde – auch wenn diese 0 Euro betrug. Kleinere Erbschaften, bei denen Freibeträge die Steuer verhinderten, sind nur teilweise enthalten. So zeigt die Statistik vor allem die steuerlich relevanten Vermögensübertragungen.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer bleibt in Baden-Württemberg eine wichtige Einnahmequelle. Die Zahlen verdeutlichen, wie unterschiedlich Vermögen übertragen wird – von kleinen Beträgen bis hin zu großen Nachlässen.

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