Polizei BW

Eislingen. In den vergangenen Tagen haben Unbekannte mehrere gefälschte 20-Euro-Banknoten in Eislingen in Umlauf gebracht. Der erste Vorfall ereignete sich am Samstagnachmittag, als zwei Jugendliche vor einem Lebensmittelgeschäft in der Salacher Straße eine Seniorin ansprachen und sie baten, einen 20-Euro-Schein zu wechseln. Die Seniorin kam dieser Bitte nach und tauschte den Schein gegen zwei 10-Euro-Banknoten.

Kurz darauf, als die Seniorin im Geschäft mit dem 20-Euro-Schein bezahlte, wurde der Betrug entdeckt. Die Kassiererin bemerkte beim genaueren Hinsehen, dass es sich um einen gefälschten Schein handelte.

Auf der Rückseite dieses Scheins war die Aufschrift „Prop Copy“ zu finden. Die Polizei wurde umgehend informiert und hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Seniorin beschrieb die beiden Jugendlichen als etwa 14 bis 16 Jahre alt. Einer von ihnen trug eine hellblaue Jacke, der andere eine schwarze. Nach dem Vorfall flüchteten die Betrüger zu Fuß in unbekannte Richtung. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief erfolglos.

Ein weiterer Vorfall wurde am Montagvormittag, dem 1. April, bekannt, als mehrere Schüler beim Schulbäcker an einer Eislinger Schule mit ähnlichen gefälschten 20-Euro-Scheinen bezahlten. Auch hier stellte der Verkäufer zunächst nicht fest, dass es sich um Falschgeld handelte, und gab echtes Geld als Wechselgeld zurück. Diese Freude währte jedoch nur kurz, als die Schüler wenig später bei der Schulleitung vorstellig wurden.

Polizei ermittelt wegen Falschgeld – Zeugen und Geschädigte gesucht

Polizeilichen Erkenntnissen zufolge hatte die Mutter eines der Kinder im Internet eine größere Menge dieser täuschend echt aussehenden 20-Euro-Scheine mit der Aufschrift „Prop Copy“ bestellt und ihrem Sohn überlassen. Der Junge hatte die falschen Scheine anschließend an Freunde und Mitschüler verteilt.

Die Polizei Eislingen ermittelt aktuell wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld und sucht nach Hinweisen. Sie bittet Zeugen oder mögliche Geschädigte, sich unter der Telefonnummer 07161/851-0 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Zudem wird geraten, bei Verdacht auf Falschgeld besonnen zu handeln, die Veranstalter über den ungültigen Schein zu informieren, die Beschreibung der Person sowie mögliche Fahrzeuge festzuhalten und unverzüglich die Polizei zu verständigen.

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