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Wenn Urteile rechtskräftig gesprochen werden, dann sind diese in der Regel endgültig. Gibt es jedoch berechtige Zweifel, kann es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommen. Besonders in Kriminalfällen kommt das Wiederaufnahmeverfahren häufig zum Einsatz. So auch im Fall Peggy Knobloch.

Alles, was Sie über das Wiederaufnahmeverfahren wissen müssen

Bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens kann eine Person, die einer Straftat beschuldigt wird, in der Regel einen Antrag auf eine zweite Verhandlung beim Gericht stellen. Dies geschieht, nachdem der erste Fall abgeschlossen ist und das Urteil feststeht. Wird die Wiederaufnahme des Verfahrens genehmigt, kann sie neue Informationen ins Spiel bringen oder eine andere Perspektive auf die Ereignisse rund um die Straftat eröffnen. Es können auch Beweise eingebracht oder Zeugen vorgeladen werden, die die juristischen Argumente der beiden Parteien untermauern würden. Es sollte jedoch bedacht werden, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht bewilligt werden kann, wenn keine vernünftigen Gründe zur Unterstützung eines solchen Antrags vorliegen.

Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy Knobloch

Der Fall Peggy Knobloch wurde als Cold Case abgestempelt. Nun kommt jedoch aufgrund eines Wiederaufnahmeverfahrens Bewegung in den Fall. Das Verbrechen zählt zu den spektakulärsten Kriminalfällen in ganz Bayern. Bis heute konnte es jedoch nicht gelöst werden und der Fall hält viele Ungereimtheiten bereiten.

Das Verschwinden von Peggy Knobloch

Peggy Knobloch verschwindet am 7. Mai 2001 im Alter von gerade mal neun Jahren spurlos aus dem oberfränkischen Lichtenberg. Trotz großen Suchaktionen bis nach Tschechien und in die Türkei blieb das Mädchen wie vom Erdboden verschluckt. Erst 15 Jahre nach dem Verschwinden wurden die sterblichen Überreste von Peggy Knobloch in einem Waldstück in Thüringen entdeckt. Während der Suche nach Peggy Knobloch wurde ein geistig behinderter Mann aus Oberfranken festgenommen. Aufgrund eines Wiederaufnahmeverfahrens kam dieser jedoch 10 Jahre später frei und scheint nicht der Mörder zu sein. Der Fall wurde aufgrund der DNA-Spuren außerdem mit der rechtsextremen Terrorzelle NSU in Verbindung gebracht. Doch auch hier verliefen sich die Indizien ins Leere.

Nun gibt es ein erneutes Verfahren

2018 gestand ein bislang unbekannter Mann, die Leiche von Peggy Knobloch in das Waldstück geschafft zu haben. Diese Aussage wurde jedoch kurz darauf wieder zurückgezogen. Alleine die Aussage hat nicht ausgereicht, um vor Gericht bestand zu haben. Der vermeintliche Täter kam aus der U-Haft und es wurde wieder ruhig um den Fall. Erst im Jahr 2020 konnte Peggy Knobloch beigesetzt werden. Seit diesem Zeitpunkt wurde das Verbrechen als Cold Case abgetan. Im Januar 2023 reichte die Mutter von Peggy Knobloch jedoch Klage ein und das Wiederaufnahmeverfahren könnte nun eingeleitet werden. Die Mutter klagt den 45-jährigen Bestatter Manuel S. auf Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro. Ob der Mörder des Mädchens nach 22 Jahren gefasst werden kann, wird sich zeigen.

So hoch stehen die Chancen für ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren

Die Erfolgsaussichten, dass ein Wiederaufnahmeverfahren erneut aufgenommen wird, sind eher gering. Die Wahrscheinlichkeit, ein solches Verfahren erfolgreich einzuleiten, wird auf etwa 3 Prozent geschätzt. Dies zeigt, dass Wiederaufnahmeverfahren nicht als alltäglich, sondern eher als Ausnahme angesehen werden sollten, da das System das Vertrauen der Bürger aufrechterhalten muss, damit es ordnungsgemäß funktioniert. Wären Wiederaufnahmeverfahren allgegenwärtig und würden ständig rechtskräftige Verurteilungen aufgehoben, könnte dies zu einem schwerwiegenden Rechtschaos und einem Mangel an Vertrauen in das Justizsystem führen. Letztendlich ist die Einschätzung der Erfolgschancen einer Wiederaufnahme des Verfahrens recht schwierig und erfordert die Hilfe von Experten. Wie dies im Fall Peggy Knobloch ausgeht, lässt sich derzeit noch nicht prognostizieren.

3 Gedanken zu „Wiederaufnahmeverfahren: Ein wichtiger Schritt in vielen deutschen Kriminalfällen“
  1. Guten Tag,
    Im Fall Peggy Knobloch gab es 2004 ein Urteil gegen Ulvi K. wegen Mordes an dem Mädchen, das 2014 durch ein Wiederaufnahmeverfahren revidiert wurde.
    Gegen Manuel S., der zeitweise zugegeben hatte, die Leiche des Mädchens weggebracht zu haben, gab es gar keinen Strafprozess. Es konnten keine Beweise für eine Tötung erbracht werden und in Bezug auf die Strafvereitelung (also die Verbringung der Leiche) war die Tat bereits verjährt.
    Was Frau Knobloch jetzt anstrebt ist kein Wiederaufnahmeverfahren. Es ist ein Zivilprozess, der erst zugelassen werden muss.
    In die Liste aufsehenerregender Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht passt er überhaupt nicht.
    Die Argumentation aus dem Blog ist schlicht falsch.

  2. Ein Ex-Kommissar, der sich als Hellseher betätigt (sagt er selber, nicht ich) und behauptet, er habe den Täter gesehen, als er Jahre später in Rodacherbrunn durch den Wald lief. Was soll man dazu noch sagen.

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