77 Standorte kommen grundsätzlich als Flächen für große Windräder in der Region Stuttgart in Betracht. Das ist der aktuelle Stand des Entwurfs zur Änderung des Regionalplans, den Thomas Kiwitt heute im Planungsausschuss vorgestellt hat. Dieser enthält alle zwingenden Gründe, die zu einem Ausschluss von Windstandorten führen. Beim Blick auf einzelne Standorte werde sich die Zahl der Vorranggebiete wohl weiter verringern, so Planungsdirektor Kiwitt. Er machte aber auch deutlich, dass die Region Stuttgart „einen substantiellen Beitrag“ zur Energiewende zu leisten habe.

Nach einem intensiven Suchlauf waren im Juli 2012 zunächst 96 Standorte in die engere Wahl gekommen. Dabei war eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von mindestens 5,3 Meter/Sekunde, die Mindestabstände von 700 Metern zur Wohnbebauung als auch eine Mindestgröße der Flächen, die den Bau von mindestens zwei Windrädern zulässt, berücksichtigt worden. Wegen Konflikten mit dem Landschaftsschutz oder aus anderen zwingenden Gründen reduzierten sich die Standorte im Juli 2013 nach einer ersten Beteiligungsrunde auf 85.

85 minus 9 plus 1 gleich 77
Ergebnis einer zweiten Beteiligungsrunde sind die heute vorgestellten 77 Standorte. Im Vergleich zu den 85 Flächen vom Juli 2013 sind also neun Gebiete entfallen und eines hinzugekommen. Detailliert heißt das: Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durch den Verband Region Stuttgart führt zum Ausschluss von sechs Gebieten (WN 23, ES 07, GP 09, GP 11, GP 13, GP 20). Für weitere zwei Gebiete (WN 21 und ES 05) wird keine Änderung des Landschaftsschutzgebiets in Aussicht gestellt, sie müssen daher entfallen. In Leonberg (BB 04) kann eine Fläche nicht mehr berücksichtigt werden, weil sie in der Einflugschneise des Flughafens liegt. Wieder aufgenommen wurde dagegen der Standort Rudersberg (WN 18), da dort nun doch ein Verfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets möglich ist.

„Wir empfehlen darüber hinaus, weitere sieben Gebiete nicht weiterzuverfolgen“, führte Thomas Kiwitt aus. Im Einzelnen sind dies: BB 01, ES-X01, GP 07, GP 21 und ES 04. Um eine militärische Nutzung nicht zu verhindern sollten außerdem die Standorte BB 05 und BB 06 gestrichen sowie der Standort Flugplatz Renningen (BB-A) zurückgestellt werden.

Dass ein Standort im Regionalplan steht, bedeutet nicht zwangsläufig, dass dort auch Windräder gebaut würden, so Kiwitt weiter. Aspekte der Flugsicherung oder des Wetterradars könnten erst im konkreten Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. An 24 Standorten gebe es zudem absehbare Konflikte mit dem EU-Schutzgebiet Natura 2000. Die Entscheidung, welche Gebiete im Regionalplan ausgewiesen werden sollen, müsse „plausibel herbeigeführt“ werden, unterstrich Kiwitt. Neben der Einzelfallbetrachtung müsste bei der nun folgenden Diskussion auch das große Ganze im Blick behalten werden.

Wie viele Standorte definitiv in den Regionalplan aufgenommen werden, entscheidet die Regionalversammlung am Mittwoch, 30. September. Sie wird einen „qualifizierten Zwischenbeschluss“ fassen. Rechtsverbindlich als Satzung kann die Teiländerung des Regionalplans erst dann erlassen werden, wenn die Landschaftsschutzgebiete, in denen Windkraftstandorte liegen, durch die Naturschutzbehörden geändert sind. In den Sitzungen des Planungsausschusses am Mittwoch, 15. Juli und am Mittwoch, 16. September wird die Entscheidung vorberaten. (red/jk)

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