Stuttgart 21: Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussagen im ersten Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten wurde eingestellt, dies gab die Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussagen gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten, den ehemaligen Landespolizeipräsidenten und den früheren Ministerialdirektor im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht besteht nicht.
Anlässlich der Vorbereitung des zweiten Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ wurden der Staatsanwaltschaft Unterlagen vorgelegt, die Hinweise auf eine politischen Einflussnahme auf die Terminierung eines Polizeieinsatz in der Nacht vom 18.08. auf den 19.08.2010, an dem ein Großbagger in den Stuttgarter Schlossgarten zum Abriss des Nordflügels gebracht werden sollte, enthielten. Weil die Beschuldigten in ihren Aussagen vor dem ersten Untersuchungsausschuss jegliche politische Einflussnahme auf Polizeieinsätze pauschal ausgeschlossen hatten, bestand der Verdacht, die Beschuldigten hätten sich der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht.
Dieser Verdacht ließ sich nach den durchgeführten Ermittlungen in Bezug auf alle drei Beschuldigten nicht erhärten. Insbesondere konnte nicht nachgewiesen werden, dass der ehemalige Ministerpräsident auf den Termin zum Einbringen des Großbaggers in den Schlossgarten in der Nacht vom 18.08. auf den 19.08.2010 oder auf den Einsatz als solchen Einfluss genommen hat. (red/mj)